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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1912-01-01 · 15 (1912) · p. Seite 203

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
15 (1912)
Article
Ein Edler in Israel
Date
1912-01-01
Page
Seite 203 (sequence 6)
Language
German
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— 203 - hängt an meinem Volke, hängt an dem Lande, darin die Väter gelebt, geliebt und gelitten, darin die Propheten ihr welterleuchtendes und welttröstendes Wort gesprochen, dahin ich mein Angesicht richte, wenn ich bete usw.; ich habe keinen Tag so voller auflösender, nachhaltiger Trauer als den neunten des Ab, unh/hätte keinen Tag so voll ungemischter, innigwahrer Freude, als den Tag, „da für Zion der Erlöser käme." Warum soll ich das nicht dürfen? Bin ich oder ist diese meine Urheimat schlechter als die des Engländers usw.? Kein Feind und Gegner meines Volkes und Glaubens darf darin Makel noch Tadel finden -und daraus folgern wollen, daß ich nun kein guter Bürger in meiner gegenwärtigen Heimat sein könne und dem Staate nicht alle meine'Kräfte und Fähigkeiten widmen dürfe." Rülf schrieb diese Worte 1869, lange bevor die antisemitische Aera begann; wir ersehen daraus, daß die palästinäische Idee, auch ohne äußeren Stoß, sich jederzeit im Herzen der Juden regte. In einem Gespräch „Die Wirtsvölker" (A. Z. des I. 1895 Nr. 11 und 14), das er mit dem Superintendenten und Schulinspektor seines Wirkungskreises einstmals führte, sagte Rülf unter anderem: „Wir sind allesamt nicht auf diesem Grund und Boden gezüchtet. Wir sind allesamt, der Eine früher,' der Andere später, hier eingewandert. Wer von uns zuerst da war, läßt sich gar nicht mehr feststellen, ist auch völlig unerheblich. Wir sind allesamt nur Gäste auf diesem Erdenrunde. Fremdlinge sind wir, wandern aus und suchen ein unvergänglich Haus; Gäste sind wir-dieses Landes, das uns nährt, pflegt und bewahrt, wie das Kind an der Mutterbrust; Gäste sind wir bei unserem Herrgott, dem die Erde gehört und was sie füllet. Und weil wir zufällig — man verstehe wohl zufällig — in diesem Lande geboren und geborgen sind, nennen wir uns Bürger. Und gerade der Jude mutz als Bürger erster Güte angesehen werden. Weil der Jude die Vorbedingungen zur Erlangung des Bürgerrechts in genauester Weise erfüllt hat. Der Jude ist kein hergelaufener Mensch, er weiß, wer seine Väter waren und woher er stammt. Er kommt mit seinem Heimats- und Abzugsschein und mutz überall, wohin er gelangt, weil er den hergebrachten Anforderungen des Staats- und Völkerrechts in vollgiltiger Weise genügt hat, als Vollbürger ausgenommen werden. Und seine Hoffnung und Erwartung, sowie seine Gebete um die Wiederherstellung des ehemaligen jüdischen Staatswesens! Gerade hierin liegt die Bestätigung und Erfüllung aller Dokumentationen und Beweismittel in Betreff seiner Herkunft und Urheimat. Dann allerdings mutzte alle Welt mich als einen hergelaufenen, zweifelhaften Menschen betrachten, wenn ich nicht mit Herz und Mund meine Abkunft und meine Liebe zur Urheimat bestätigen wollte.

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