Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 15 (1912)
- Article
- Die Ehre im Talmud
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 142 (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
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— 142 -das Leben, vergällt ihm jede Freude, auch die an der Arbeit, stört ihn in seiner beruflichen Tätigkeit * *) und drückt so sein Seelenleben nieder. Ihm ist, als wäre er mit einer ekelhaften Krankheit behaftet. (Sie ist ein Aussatz an seinem Leibe).') Den fortgesetzten Beleidigungen gegenüber bäumt sich sein Mannesstolz auf, es kommt zu leidenschaftlichen Ausbrächen. Da die aber eines gelehrten und gottesfürchtigen Mannes unwürdig sind, tritt Resignation ein. Der Gedanke, die böse Frau als eine von Gott aufgelegte Strafe -anzusehen, macht sich geltend. Dem Ausspruch entsprechend: ״Ueber wen Gott ein Uebel bringen will, dem -er nicht entrinnen kann, — eine vom Propheten Jeremia (C. 11) angedrohte Strafe — dem führt er eine böse Frau zu.b) Ein Mittel gibt es, dem Unheil zu entrinnen, d. i. die Scheidung. Wer aber weiß, welch schweren Kampf ein ernster Mensch bei solchem Anlaß durchzukämpfen hat, wer das Wort der Alten erfaßt hat: ״Es weint der Altar bei der Scheidung von der ersten Frau," ft wer, wenn der Ehe Kinder^) entstammt sind, die Folgen der Scheidung auf diese sich vor Augen hält, der wird nur im äußersten Fall zu diesem Mittel ף greifen. Tritt aber dieser Fall ein, wird die Scheidung die Erlösung für beide Teile bringen, dann ist es ein Pflichtgebot, sich von einer bösen Frau zu trennen." Aber auch hier wurde die Frau nicht der Willkür des Mannes überlassen, wurde, durch mancherlei gesetzliche Bestimmungen, die aufzuzählen zu weit führen würde, die Ehre der Frau gewahrt und auf ihre Schwäche Rücksicht genommen. Nicht nur die ״böse Frau" zwang die Gelehrten, sich eingehend mit den für die Scheidung geltenden Ge- ף Jebamot 63 b. 2)׳ Das. •) Man lese von den Nörgeleien, denen Rab und R. Chija seitens ihrer Frauen ausgesetzt waren. ף Das. °) Sanhedrin 22b. ף Pessach. 87 b.