Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 15 (1912)
- Article
- Die Ehre im Talmud
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 71)
- Language
- German
- Belongs to
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133 Wird darum empfohlen: Gleichet an Gemütstiefe, Herzenswärnie usw. den Frauen, übet Taten der Kraft wie die Männer?) Hiermit kommen wir zu der d) Ehre der Frau als Gattin und Mutter. Einen großen Gedanken hat die h. Sch. in dem Satze ausgefprochen: ״Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei" (Gen. 2, 18). Es ist damit das Gebot der Ehe ausgesprochen, die Erhaltung des Menschengeschlechtes gesichert, seinem Bestände eine sittliche Grundlage gegeben. Die Ehe wird dem Manne einerseits als sittliche, religiöse Pflicht geboten, andererseits im Hinblick aus sein eigenes Wohl empfohlen (Genes. 1, 28). Wie die Frau in ihm, findet er seine Ergänzung in der Frau. Sie könnte sich ohne ihn das Leben angenehm gestalten, der Mann aber ohne Gattin ist ״ohne Freude, ohne Glück, ohne Segen, der Thora kann er nicht obliegen, wie er ohne Schutz und Frieden ist" * 2), es fehlt ihm das Zum Leben Nötige, ״er leidet Mangel an Allem."3 4) Drastisch klingt der Ausspruch: ״Wer keine Frau hat, ist Lein Mensch.") Der Mann wähle sich daher zur rechten Zeit die Lebensgefährtin. Diese Zeit wurde aber auf ein für unsere Begriffe frühes Lebensalter festgesetzt. Die Verpflichtung tritt mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ein und sollte mit der Erfüllung höchstens bis zum zwanzigsten Lebensjahr gewartet werden?) Daß diese Verpflichtung von sittlichen Motiven ausgegangen ist, ist zweifellos. Sollte die Manneskraft nicht vergeudet, das geschlechtliche Leben in voller Reinheit erhalten werden, so mußte der Mann mit Erlangung voller Pubertät in den Ehestand treten. Daß das achtzehnte Lebensjahr als die hierfür *) Joma 71a. 2) Jebamot 62b. 3) Nedarirn 41a. 4) Jebarnot 63a/b. -5) Kidduschin 29 b.