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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1912-01-01 · 15 (1912) · p. Seite 110

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
15 (1912)
Article
Die Ehre im Talmud
Date
1912-01-01
Page
Seite 110 (sequence 48)
Language
German
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-geführt werden. Hierher gehörtdieangedeuteteVerPflichtung der Kinder, den Eltern den nötigen Unterhalt zu bieten. Die Erfüllung dieser Pflicht kann erzwungen werden, wobei auf die Vermögensverhältnisfe der Kinder Rücksicht genommen werden muß. Aber auch hier gilt es, daß nur der seiner Pflicht voll genügt hat, der freudigen. Herzens den Eltern den Unterhalt bietet. Ebenso wird geboten, daß, wenn der Sohn den Vater ein Gesetz derletzen sieht, oder eine irrige Meinung äußern hört, er nicht sagen darf: ״du irrst oder übertrittst ein Gebot", sondern er muß auf die Stelle der Schrift Hinweisen, bescheiden fragen: ״Vater,lautet dasGesetz nicht anders?" *) Hierzu gehört ferner, daß die Eltern ein Recht haben, die Arbeit, die Zeit, das Vermögen des Kindes zu beanspruchen. Wenn es einer Pflicht gegen die Eltern gilt, muß das Kind auch dann die Arbeit unterbrechen, wenn es morgen betteln müßte?) So meint R. Weser: der Sohn muß es ruhig mitansehen, darf kein Wort des Vorwurfes sprechen, wenn der Vater seinen Geldbeutel ins Meer wirft?) Eine Steigerung erhält das Gesetz dadurch, daß weder Weisheit, noch Gelehrsamkeit einen Freibrief geben, sich über diese Pflichten hinwegzusetzen. Wie hoch auch der Besitz der Weisheit angerechnet wurde, der Verpflichtung gegen die Eltern entbindet er nicht. Ein Wahlspruch Raba's war: ״Zweck des Lebens ist Buße und Wohltätigkeit. Es hüte sich, wer dem Studium obliegt, unbotmäßig gegen Vater und Mutter zu sein."Z Das Gesetz ging soweit, dem Sohne zu verbieten, dem Vater die Wunde auszudrücken, oder einen Dorn aus dem Fleische zu ziehen, weil, wenn diese Tat auch mittelbar zur Gesundung des Vaters beiträgt, sie ihm doch unmittelbar einen Schmerz verursacht?) L) Kidduschin 82 a. 2) Jore dea 240,5. Betteln, um die Eltern zu ernähren, ist nicht geboten. 3) Kidduschin 32 a. R. Huna hat seinen Sohn in ähnlicher Weise versucht. 4) Berachot 17 a. Das Studium entbindet von der Pflicht der ׳Elternehre, erlaubt aber keinen Ungehorsam. Megilla 16 d. 5) Sanhedrin 84 b.

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