Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 15 (1912)
- Article
- Die Ehre im Talmud
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3111067-3111096-3115683--4088-3115808- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
109 die eigentliche Quelle der Handlung bilden. Die ersten: sind Eltern gegenüber zu erfüllende Pflichten, die letzteren die ihnen schuldige Pietät. Für diese, wie für jene, haben die Talmudlehrer bestimmte Normen aufgestellt. Es ging Wohl nicht immer an, da eine Norm zu formulieren, wo es auf das innerste Fühlen ankam, den tiefsten Herzensregungen Ausdruck verliehen werden sollte. Die Talmudlehrer halfen sich damit, daß sie auf das Verhalten berühmter Männer in ähnlichen Fällen hinwiesen. Dank muß ihnen dafür werden, daß sie selbst auf diesem Gebiete gangbare Wege wiesen, die Ehrpflicht nicht dem Belieben des Einzelnen überließen und, soweit dies möglich war, einem Zuwenig oder Zuviel vorbeugten. Andererseits könnte es auffallen, daß zuweilen Pflichten in Form von Pietätsforderungen erscheinen, daß die Grenzen zwischen Pflicht und Pietät, nicht wie es wünschenswert wäre, auseinander gehalten werden. Allein, wenn es bei jedem Gesetze auf die Art der Erfüllung ankommt, darauf, ob sie aus freien Stücken oder erzwungen erfolgt,. umwieviel mehr bei den Pflichtgeboten den Eltern gegenüber. Es ist leicht, dem Kinde befehlen, die Eltern im Notfälle zu unterstützen. Das Kind wird dem Gesetze, sei es Religions- oder Staatsgesetz, gehorchen. Allein darauf kommt es an, wie der Gehorsam geleistet wird. Bei Erfüllung des Gefetzes muß das Gefühl mitsprechen, da darf die Furcht allein nicht maßgebend sein, Liebe, Pietät, Ehrgefühl müssen mitbestimmend wirken. Treffend illustriert das ein Talmudlehrer: Der eine setzt dem Vater die köstlichsten Speisen vor und verliert die ewige Seligkeit, der andere läßt ihn die Mühle treiben und gewinnt die Seligkeit?) Jener ist roh und gehorcht unwillig dem Gesetze, dieser legt ihm eine notwendige Arbeit auf, ehrt ihn aber, schützt ihn vor Mißhandlung und Beschämung. Es ist schwer zwischen Pflicht und Pietät den Eltern gegenüber zu scheiden, beide fließen ineinander. Im allgemeinen können als Gesetze jene Ver- Pflichtungen gelten, die unter dem Titel ״Furcht" an-- ') Kidduschin 31b.