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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1912-01-01 · 15 (1912) · p. Seite 107

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
15 (1912)
Article
Die Ehre im Talmud
Date
1912-01-01
Page
Seite 107 (sequence 45)
Language
German
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107 weise ihrer Güte, Liebe u. s. w. gegeben, denen wir uns-- vertrauend überlassen können. Aus der Furcht ist Ehrfurcht geworden. Denn Ehrfurcht ist nichts anderes, als ein gemischtes Gefühl, das dann entsteht, wenn in uns Furcht und Zuneigung einem Wesen gegenüber zusammenwirken. Die Furcht stößt uns von ihm ab, die Zuneigung führt uns mit Kraft zu ihm zurück, wir bleiben scheu in gewisser Entfernung stehen. Es ist Ehrfurcht. Die Talmudlehrer haben, wie gesagt, eine Begriffsbestimmung nicht gegeben, sondern durch Beispiele deutlich zu machen gesucht, was sie unter Furcht und Ehre verstehen. Aber selbst jene Beispiele, die sie unter ״Furcht" anführen, zeugen dafür, daß es Furcht allein nicht ist, die obwaltet, sondern das Gefühl der Anerkennung mitspricht. Es ist nicht Furcht allein, wenn geboten wird: du sollst nicht den Platz einnehmen, den der Vater im. Rate, im Bethause oder am Familientisch einzunehmen pflegt-Z) oder: du darfst ihm nicht widersprechen, darfst,, wenn er mit einem Andern in Meinungsstreit gerät, nicht entscheiden wollen; darfst ihn auch nicht bei seinem Namen, rufen, sondern mußt sprechen: Mein Herr Vater! Hierzu mag noch das Gesetz gehören, daß wenn Vater oder Mutter den Sohn öffentlich beleidigen, oder gar schlagen,, er es sich ruhig gefallen lassen muß. Wenn in den angeführten Beispielen Ehre bereits eingeschlossen ist, so kann, im Sinne der Talmudlehrer, ein Unterschied zwischen. Ehre und Furcht dahin getroffen werden, daß Furcht ein passives, Ehre ein aktives Verhalten gegen die Eltern bezeichnet. Alle unter ״Furcht" genannten Beispiele drücken ein Erdulden, Unterlassen aus. Es genügt aber nicht, wenn sich das Kind gegen die Eltern Passiv verhält, ihnen, etwa aus Furcht anzustoßen,, oder sie zu verletzen, nicht nahe tritt; Positive, sich betätigende Beweise der Anerkennung will das Gesetz und diese nennt es, Kabod-Ehre. Bevor inbetreff der Elternehre zu einzelnem übergegangen wird, sei noch bemerkt, daß Furcht wie Ehre, ף Es ist hier bereits die Deutung der Decisoren ausgenommen--

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