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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1912-01-01 · 15 (1912) · p. Seite 82

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
15 (1912)
Article
Die Ehre im Talmud
Date
1912-01-01
Page
Seite 82 (sequence 20)
Language
German
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82 Ein anderes ist aber die Menschenwürde. Die soll in jedem Falle gewahrt werden. Ihr hoher Wert tritt nach Anschauung der Talmudlehrer im folgenden biblischen Gebot hervor: Wenn jemand ein Rind oder Schaf stiehlt, es schlachtet, oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind zahlen und vier Schafe für das Schaf (Exod. 21, 37). Rabbi Jochanan ben Sakkai meint: Sieh doch, wie groß die Ehre des Menschen ist: Für den Ochsen, der selber läuft, muß das fünffache, für das Lamm, das der Dieb tragen muß, das vierfache bezahlt werden. Das soll bedeuten: Die Strafe für den Diebstahl des Schafes ist darum geringer, weil der Dieb es selbst tragen muß und dadurch seiner Menschenwürde Abbruch geschieht. Diese aber ist von solch hoher Bedeutung, daß sie auch in dem Diebe geachtet werden muß. ft Es wird also einem speziellen Gesetze das allgemein giltige Moment der Menschenwürde zu Grunde gelegt. Das Moment der Menschenwürde verbindet sich mit dem Gefühle der Freiheit, und auch die Menschenehre fordert Unabhängigkeit, Freiheit. Darum, so erklärt wieder R. Jochanan ben Sakkai, soll dem, der sich ohne Not zum Sklaven verkauft, das Ohr mit einer Pfrieme durchbohrt werden. Hat er kein Gefühl für die Freiheit, so hat er sich der Menschenehre entkleidet, er soll das Zeichen seiner sklavischen Gesinnung tragen, ft Bedeutsamer noch für die Anschauung der Talmudlehrer ist folgendes. Daß sie mit peinlichster Genauigkeit auf jedes Thoragebot achteten, ist bekannt, wenn sie Zusätze machten, oder neue Gesetze schufen, wollten sie diese nur als Konsequenz des Thoragebotes angesehen wissen. Sie, die treuesten und eifersüchtigsten Hüter des Gesetzes, machten. wenn die Menschenehre in Frage kam, eine Ausnähme, d. h. sie erlaubten das Gesetz zu übertreten, wenn dessen Befolgung die Menschenehre beeinträchtigte. Die wörtliche Uebersetzung des hierauf bezüglichen Satzes 1) Baba karnma 7 9b. S. das. eine andere, ebenfalls ethische Erklärung R. Meirs. Jbn. Esra zur Stelle und Andere. 2) Mechilta zu Exod 21, 6.

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