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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1912-01-01 · 15 (1912) · p. Seite 71

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
15 (1912)
Article
Die Ehre im Talmud
Date
1912-01-01
Page
Seite 71 (sequence 9)
Language
German
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Notwendigkeit zu nehmen und in ihm die Erfüllung einer im Menschen liegenden ethischen Forderung zu zeigen. Aber nicht nur das. Die Ehre sucht auch Gesetz und Recht ihren Forderungen gemäß zu gestalten, ist darum von ungeheurem Einflüsse auf die Geschicke der Menschen und gibt dem sozialen Kampf eine ethische Grundlage. Das will sagen: Obgleich das Ehrgefühl nicht in Jedem in gleicher Weise ausgebildet ist, soviel besitzt Jeder davon, daß es ihm zuflüstert: du mußt dem Andern, dem Nächsten im Rechte nicht nachstehen. So entsteht die Forderung, daß ein Gesetz für Alle gelte. Diese Forderung der Ehre nach einem das gleiche Recht bestimmenden Gesetze, oder kurz nach gleichem Recht, wird zunächst dem Standesgenossen gegenüber erhoben. Gleicher Stand und Beruf, gleiche soziale Stellung fordern gebieterisch Gleichheit des Gesetzes. Das Ehrgefühl, voll erwacht, bleibt bei der Gesetzesgleichheit der Standes- und Berufsgenossen nicht stehen. Es drängt notwendig zur Frage: Warum besteht für andere Berufs¬ und Menschenklassen ein anderes Gesetz als für mich? Die Ehre fordert von dem Richter gleiche Behandlung, gleiche Anwendung des Gesetzes ausnahmslos für Jeden. Das biblische Gebot: „Ein Recht soll euch sein, dem Fremden, wie dem Einheimischen", muß in Kraft treten. Vor dem Gesetze müssen Standesunterschiede und Vor? rechte aufhören. Im alten jüdischen Staate gab es tatsächlich keine Klassen, keine bevorzugten Stände. Der Priesterstand, der eine besondere Stellung einnahm, war kein vom Staate bevorrechteter Stand. Die ihm zu teil gewordene Ehre lag im Berus, die Macht wurde ihm durch das Verbot, Grundeigentum zu besitzen, beschnitten. Wenn er dennoch zu Ansehen, zuweilen zur Macht gelangte, so hatte er dies dem Eifer zu danken, mit dem er die Pflichten seines heiligen Berufs erfüllte, es war also dankbare Anerkennung von Seiten des Volkes, oder er hatte Ansehen und Macht seiner persönlichen Tüchtigkeit zu danken; der Staat als solcher räumte ihm kein Vorrecht ein. Die dem Priester angewiesenen Einkünfte

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