Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 15 (1912)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5671
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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Reichstag mit allen Stimmen gegen die wenigen der Antisemiten, einiger Konservativen und vereinzelter Nationalliberalen den Antrag Gröber an. Man erwartet mit Zuversicht, daß er auch von dem Bundesrate in etwas abgeänderter Form schließlich gebilligt werden wird: etwa „die nach jüdischem Ritus geschlachteten Tiere fallen nicht unter das Gesetz." Das wäre allerdings eine bloß negative Bestimmung, die der Willkür einzelner Bundesstaaten, ja Stadtgemeinden das Verbot des Schächtens unter irgend einem anderen Vorwände freilassen würde. Die Stimmung aber zugunsten der altjüdischen Institution, wie solche sich im Reichstage wie bei der Reichsregierung deutlich ausgesprochen, hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Wie mehrere andere Kommunen schon früher, so hat auch Aschersleben das dort längere Zeit bestehende Schächtverbot wieder aufgehoben. Vor allem hat das Königreich Sachsen das frühere Schächtverbot zurückgenommen. Nur der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der „liberalen" Stadt Leipzig haben das Schächten im dortigen städtischen Schlachthos mit einer hohen Abgabe belegt, die es nahezu unmöglich macht. Aber nicht Fortschritte, lediglich Rückschritte haben wir zu verzeichnen in der für das ganze deutsche Reich typischen und deshalb überaus wichtigen Frage der Beförderung von Juden zu Offizieren — wohlgemerkt zu Reserveoffizieren, denn an jüdische Offiziere der Linie wagen wir in Deutschland garnicht zu denken, während sie doch in allen anderen großen Heeren, mit Ausnahme des russischen, in starker Anzahl vorhanden sind. Der preußische Kriegsminister gab in seinen Erklärungen vor dem Reichstage zu, daß die grundsätzliche Nichtlleförderung jüdischer Einjähriger zum Reserveoffizier eine Tatsache sei und ein Ausfluß antisemitischer Gesinnung, die er mißbillige. Aber diese Prinzipienerklärung verlor allen praktischen Wert, da er für jeden Fall der Hintansetzung, den man ihm vorgelegt hatte, eine anderweite Entschuldigung fand. Solche Präzedenzien lassen daraus schließen, daß der Minister auch in zukünftigen entsprechenden Fällen die Vorwände gelten lassen wird, mit