Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 15 (1912)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5671
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Auszeichnung Ehrlichs stolz zu sein, der übrigens von vielen Potentaten Europas wegen des von ihm entdeckten, vielen Tausenden zur Rettung gereichenden Heilmittels mit den höchsten Orden bedacht worden ist — auch von dem Kaiser von Rußland! Ein Mann wie Ehrlich bietet von neuem den Gegenbeweis des Geredes der Antisemiten und Rassenfanatiker, daß Juden Wohl Talentchen, aber kein Genie, ja keine hervorragende Begabung besitzen könnten. Der deutsche Reichstag hat sich auch mit der Schachtfrage beschäftigt, einer Frage, in der alle Juden einig sind; auch diejenigen, die das rituelle Schächten nicht mehr als ein religiöses Gebot betrachten, stehen auf dem Boden, daß eine Behinderung oder gar ein Verbot des Schächtens eine unerträgliche Beschränkung der Gewissensfreiheit ihrer altgläubigen Brüder bedeutet und darum mit allen Mitteln zu bekämpfen ist. Die große Mehrheit öes Reichstages hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Auf Veranlassung des Zentrumsführers Gröber fügte die Reichstagskommission der Novelle des Strafgesetzbuches, die Tierquälerei mit erhöhten Strafen belegt, den Antrag bei: „Landesrechtliche Bestimmungen, welche in die rituellen Vorschriften einer Religionsgesellschaft über das Schlachten von Tieren eingreifen, sind unzulässig." Nicht als ob der Antragsteller und seine Gesinnungsgenossen das Schächten für eine Tierquälerei hielten; sie wollten nur verhindern, daß unter diesem Vorwände in irgend einem Lande oder einer Stadtgemeinde ein Schächtverbot erfolge. Bei der zweiten Lesung jener Gesetznovelle, am 10. Januar, sprachen Gröber selbst uud Vertreter der meisten anderen Parteien sich auf das wärmste für den Antrag aus, nur die Antisemiten, ein Konservativer und ein vereinzelter Nationalliberaler dagegen. Wenn auch der Vertreter der Reichsregierung den Antrag als unannehmbar bezeichnete, weil er formell in die Rechte der Landesregierungen eingriffe, erklärte er doch mit Nachdruck, daß sie das Schächten in keiner Weise als unter das Gesetz gegen Tierquälerei fallend betrachte und niemals betrachten werde. Trotz seiner Einsprache nahm der