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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1910-01-01 · 13 (1910) · p. Seite 151

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
13 (1910)
Article
Moritz Veit
Date
1910-01-01
Page
Seite 151 (sequence 23)
Language
German
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151 Ihren Lippen entströmten, mehr betätigen, als eben Sie, dessen Bestrebungen längst in allen Regionen der Gesellschaft gebührende Anerkennung geworden. Wenn unzweifelhaft das eigene Verdienst dem Manne den rechten Wert gibt, so darf es den Zeitgenossen nicht entgehen, wenn, wie hier, der Enkel die Bahn mit Eifer verfolgt, die ein würdiger Ahne schon in dunkler Zeit betreten. Die hiesige Gemeinde bewahrt den auch ihr neuerdings erwiesenen Dienst in der wertvollen Reihe derjenigen, die derselben bereits von Ihnen gewährt und zu denen Sie immer mit redlichstem Willen und innerer Kraft gerüstet befunden worden." 3. Als eine der Fortsetzungen der eben geschilderten Tätigkeit kann eine Petition an das Staatsministerium betrachtet werden, die von Veit eigenhändig geschrieben, bei den Akten sich befindet (27. Dezember 1852). Sie betrifft den Gesetzentwurf für die ländliche Gemeindenverfassung in allen alten Provinzen, in dem es in Artikel 5 hieß „das Bekenntnis zur christlichen Religion ist Bedingung für die Zulassung zu den Kommunalämtern". Diese Bestimmung, so hieß es in der Petition, sei ein offenbarer Verstoß gegen § 7 und 8 des Judengesetzes von 1812. Diese Rechte seien durch die Bundesakte von 1815 besonders geschützt und die Bestimmungen seien durch die Verfassung vom 3. Dezember 1848 und 30. Januar 1850 ausdrücklich bestätigt. Die Ausschließung von den Gemeindeämtern stehe daher im Widerspruch mit der Bundesakte und mit der Verfassung. Aus diesem Grunde hätte die Vorlage eine allgemeine und tiefgreifende Beunruhigung in der Gemeinde erregt, und es sei gerechtfertigt, die Bitte auszusprechen, eine solche Bestimmung zurückzunehmen, (lieber den Erfolg dieser Petition wissen die mir vorliegenden Akten nichts anzugeben.) 4. Wie gegen die Behörden, so wehrte sich Veit auch gegen die Machinationen einzelner Gemeindemitglieder, die die Freiheit der Gemeinde zu bedrohen schienen. In seinem Nachlaß hat sich ein merkwürdiger Protest an den Polizeipräsidenten erhalten, ein Protest, der von den

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