Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 13 (1910)
- Article
- Moritz Veit
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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134 in kraftvoller Weise von ähnlichem Streben erfüllt, ein gemeinsames Ziel zu erreichen suchen. Dieses Ziel war die volle Emanzipation der Juden durch den Staat und die innere Reform, die Besserung ihrer religiösen Verhältnisse. Wenn man Veits Tätigkeit in dieser Hinsicht zu würdigen sucht, so ist das Erste seine Bemühung für das jüdische Seminar und die Schulen in Berlin. Dafür zu wirken, war Veit durch seine Gemeindestellung berufen. Er wurde 1839 zum ersten Mal zum Aeltesten der Gemeinde gewählt und in dieser Stellung 1842 und 45 bestätigt; seit 1849 war er Mitglied des Repräsentanten- Kollegiums, wurde in dieses 1854, 57, 63 wiedergewählt und bekleidete in dieser Versammlung die Stellung eines Vorsitzenden. Bei seinem Eintritt besaß die jüdische Gemeinde nur zwei Schulen, die Knaben- und die Mädchenschule. Beiden widmete Veit großes Interesse, revidierte im Jahre 1840 bereits zweimal die Knabenschule und gab ernste Verbesserungsvorschläge für sie an. Ein Seminar existierte nicht; das Weyl-Heinemannsche (1826 begründet) war 1837 geschlossen worden. 1840 wurde unter L. Zunzs Leitung ein neues errichtet. Der Plan dazu war 1839 veröffentlicht worden, 24 Zöglinge hatten sich gemeldet, von denen 10 ausgenommen wurden. Die Eröffnung fand am 18. November 1840 statt, Veit und Zunz hielten beide Reden bei der Einweihung. Veit setzte auseinander, daß die eigentliche Pflicht der jüdischen Gemeinde die Sorge für Kultus und Unterricht sei. Er bekämpfte die Meinung, daß die Begründung und Erhaltung der Schule eine Absonderung von den Christen bewirke oder festige. Eine solche sei auf dem Gebiete der Politik und Geselligkeit durchaus zu bekämpfen; auf dem der Elementarschule dagegen, die nun einmal konfessionell sei, müsse sie als durchaus zulässig erachtet werden, umsomehr, als neben dem Elementarunterricht die Unterweisung in der Religion stattfinden müsse; gerade die Sorge für Beide sei daher eine unabweisbare Pflicht für die Gemeinde. Für einen solchen Unterricht müßten