Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 13 (1910)
- Article
- Zur ältesten Geschichte des Christentums
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 117 (sequence 29)
- Language
- German
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— 117 — Jesus nicht wegen eines Verbrechens verhaften konnte, das er erst während der Verhandlung begangen hat. Und wenn die Geschichte mit der Anklage und Verurteilung wahr wäre, was hätte die ganze Verhandlung vor Pilatus zu bedeuten, der den Grund der Verurteilung wissen wollte? Es wäre ja die einfache Antwort am Platz gewesen: der Mann hat vor dem höchsten Gerichtshof eine Gotteslästerung ausgesprochen. Solches schwere, oder richtiger, dieses schwerste Verbrechen nahmen die Heiden viel ernster als die Juden. Es hätte Pilatus garnicht einfallen können, einen Gotteslästerer vor der verdienten Strafe schützen zu wollen. Und was will es bedeuten, daß die Juden, denen die Losbitte eines Gefangenen vom Landpfleger freigestellt worden war, zur Enttäuschung des „menschenfreundlichen" Pilatus lieber den Barabbas als Jesus losbaten? Konnte es überhaupt nach den damaligen religiösen Vorstellungen etwas Schlimmeres geben als Gotteslästerung? Der ganze Prozeß vor dem Synedrion ist weiter nichts als eine Erfindung aus späterer Zeit. Es braucht Wohl kaum gesagt zu werden, daß alles, was sich sonst in jüdischen Quellen von dem Prozeß Jesu findet, keiner geschichtlichen Ueberlieferung entstammt, sondern in viel späterer Zeit sagenhaft entstanden ist. Als das Christentum bereits fest begründet war, und die evarigelische Erzählung den Glauben an das Auftreten und Wirken Jesu auf Wundergeschichten aufgebaut hatte, bildeten sich in jüdischen Kreisen in polemischer Absicht andere Legenden aus, welche diese Wundergeschichten und die sonstigen Erlebnisse Jesu in einem anderen Licht darstellten (Grätz a. a. O. S. 304). Aber auch die in der Mischna (Sanhedrin 7, 10) und in den verwandten Schriften geschilderte Prozedur einer Anklage und Verurteilung wegen Verführung zum Götzendienst kann unmöglich als „authentische Quelle" für den Prozeß Jesu gelten. Die Schilderung ist allgemein und theoretisch gehalten, wie vieles in der Mischna Sanhedrin, die Rechtsgrundsätze und die Prozeßordnung betreffend.