Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 13 (1910)
- Article
- Zur ältesten Geschichte des Christentums
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 27)
- Language
- German
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115 „talmudische" Spitzfindigkeit, wurde nicht selbst von freisinnigen Theologen (siehe z. B. Keim, Die Geschichte Jesu von Nazara III,. S. 372) ausgewendet, um diesen Prozeß am ersten Passahtag, der damals noch dazu auf einen Sabbat fiel (Luk. 23, 56 und 24, 1) möglich Zu machen! Daß Jesus mit seinen. Jüngern noch in der letzten Nacht vor seiner Verhaftung das Passahmahl genossen hat, schildern die Synoptiker übereinstimmend. Jesus muß somit in der Nacht zum ersten Passahtag, bekanntlich bei den Juden bereits strenger Feiertag (und dazu noch Sabbat!), verhaftet und zum Hohenpriester geführt worden sein, worauf am folgenden Tage die förmliche Gerichtsverhandlung vor dem Synedrion, die Hinrichtung und die Beerdigung des Hingerichteten stattgefunden hätten. Dabei wird ausdrücklich (Mark. 15, 42) hervorgehoben, daß Jesus am Rüstetag, d. h. also vor Beginn des Passahfestes, vom Kreuz abgenommen und bestattet worden sei (vergl. auch Luk. 23, 54 ff, wo gesagt wird, daß man des herannahenden Sabbats wegen mit der Bestattung Eile hatte). Ewald (Geschichte des,Volkes Israel 3. Ausl. V, S. 547 ff.) vertritt die Ansicht, das Abschiedsmahl vor der Verhaftung sei gar nicht das Passahmahl gewesen, obgleich die synoptischen Evangelisten (Matth. 26,17—30, Mark. 14,12—26, Luk. 22, 7 ff.) übereinstimmend dieses Mahl als das Passahmahl schildern. Man hat sich sogar zu der Behauptung verstiegen, Jesus hätte mit seinen Jüngern in Vorahnung dessen, daß er nicht mehr das Passahfest erleben würde, schon einen Tag zuvor das Passahlamm genossen. Als ob man dies so ohne weiteres hätte tun können, da ja das Passahlamm nur im Heiligtum geschlachtet werden konnte! Und wenn man uns erst sagen wollte, wofür Jesus von den Juden zum Tode verurteilt wurde. Wenn man eine gerichtliche Verhandlung mit allen vorgeschriebenen Formen annimmt, müßte man doch zuvor das Delikt angeben, worüber verhandelt wurde. Im Grunde genommen, waren die Evangelisten selbst darüber im Unklaren, weil sie wohl den Prozeß erfinden konnten, aber nicht die Grundlage für ihn. Die Sage, daß die Juden 8*