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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1910-01-01 · 13 (1910) · p. Seite 26

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
13 (1910)
Article
Rückblick auf das Jahr 5669
Date
1910-01-01
Page
Seite 26 (sequence 15)
Language
German
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26 Inzwischen bleibt auch so die Regierung nicht untätig. Der Lieblingssport der russischen Polizei, die Jagd auf Juden, die angeblich unberechtigt außerhalb des Ansiedlungsrayons leben und sie nicht hinreichend bezahlen, geht munter fort. Als das Zarenpaar der großen Nationalfeier des zweihundertsten Jahrestages des Sieges von Poltawa in dieser Stadt beiwohnte, mußten mehr als tausend jüdische Einwohner sie verlassen, „damit sie nicht die Prozession mit ihren Blicken entweihten". Eine durchaus mittelalterliche Liebenswürdigkeit, die hoffentlich nicht von der höchsten Stelle sondern nur von einem besonders eifrigen Lokalbeamten ausgegangen ist. Von den Badeorten des Kaukasus und der Krim werden die Juden, auch die kranken, durchweg entfernt gehalten. In Jalta, dem Hauptkurorte der Krim, dürfen die Juden nicht einmal vorübergehend landen, selbst nicht.um Lebensmittel einzukaufen — wenn sie sich dabei nicht von Polizisten begleiten lassen wollen. Einzelne Begünstigungen von seiten der Regierung, wie zum Beispiel für zweihundert eingesessene jüdische Familien in Moskau, vermögen an dem Dunkel der allgemeinen Lage nichts Wesentliches zu ändern. Und selbst da, wo das Gesetz den Juden das Recht des Wohnens verleiht, sollen sie beileibe nicht auf die städtische Verwaltung den ihrer Anzahl entsprechenden Einfluß ausüben. In keiner polnischen Stadt, wenn auch die jüdische Bevölkerung neunzig Prozent der Wähler stellt, darf die Zahl der jüdischen Gemeindeverordneten mehr als ein Drittel des ganzen Stadtrates betragen. In Städten, wo sie mindestens die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, dürfen sie nur ein Fünftel und sonst höchstens ein Zehntel der Gemeindevertreter wählen. Also in Warschau, wo unter 900 000 Einwohnern die Juden 300 000 betragen, stellen sie nur 16 unter 160 Stadtverordneten: in Lodz, wovon 500 000 Einwohnern 170 000 Juden sind, unter 120 Stadtverordneten nur 12. Zum Bürgermeister oder dessen Stellvertreter darf ein Jude nicht gewählt werden. Die Schuld an diesem das Wahlrecht so verunstaltenden Bestimmungen trägt

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