Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 13 (1910)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5669
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 14)
- Language
- German
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25 und alle hohe Staatsbeamte der Einweihung der neuen schönen Synagoge bei. Der Herrscher drückte nach der Beendigung der Feier den Israeliten sein lebhaftes, tatsächlich schon oft bekundetes Interesse für ihr Wohlergehen aus und widmete den armen Juden der Hauptstadt eine stattliche Spende. Wie anders in dem benachbarten Rumänien! Hier gehen die Ausweisungen der Juden aus den Dörfern ununterbrochen fort, und zwar in der brutalsten Weise, von einem Tage zum anderen, so daß die Leute gänzlich ruiniert werden. Und doch sind sie alle in den betreffenden Gemeinden geboren, haben fast alle Männer ihrer Heeresp sticht genügt. Bei all' dem Elend ist nur ein, freilich fast nur moralischer Erfolg zu verzeichnen: infolge der Bemühungen des trefflichen Jafsyer Rabbiners Dr. Niemirower wurde am 24. November 1908 durch Spruch des Kasfationsgerichtshofes der entwürdigende Eid more judaico abgeschafft. Wünschen wir, daß nicht ein anderer Spruch desselben Gerichtes ihn wieder einführt, wie das bei der Frage der Fremden-Eigenschaft der rumänischen Juden geschehen ist. Und nun erst Rußland! Alle die Hoffnungen, die man nach Erteilung der Verfassung für die bessere Gestaltung der Lage der sechs Millionen dortiger Juden hegen durfte, haben sich als eitel erwiesen. Die Verfassung ist nur ein Schein,, und den Juden ergeht es schlimmer als zuvor. Wir sagen „schlimmer"; denn es ist der Regierung und den von ihr begünstigten und geförderten reaktionären Hetzern gelungen, das Volk selbst, mit Ausnahme der verhältnismäßig wenig zahlreichen Gebildeten, gegen die Juden einzunehmen, die man ihm als Umstürzler, als Feinde der Religion, des Reiches und des Zaren schildert. Man muß unter diesen Umständen nur damit einverstanden sein, daß die Judenfrage vor der sogenannten Volksvertretung — der Duma — gar nicht zur Verhandlung kommt, da sonst recht gefährliche Beschlüsse dieser mit allen Mitteln der List und Gewalt zusammengebrachten Körperschaft zu fürchten wären.