Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 13 (1910)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5669
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 7)
- Language
- German
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18 selbständig machte, zugleich die kleinen und armen Gemeinden zu vollkommener Hilflosigkeit verdammte und ihnen" mit der Unterstützung durch die Gesamtheit die Möglichkeit benahm, auch nur den elementarsten Ansorderungen des Kultus und des Religionsunterrichtes zu genügen. Von der Schaffung großer gemeinsamer Wohlfahrts- und Bildungseinrichtungen konnte vollends nicht die Rede sein. Allerdings haben freiwillige Institutionen, vor allen der Deutsch-israelitische Gemeindebund, sich bestrebt, diesen Mißständen abzuhelsen. Allein so groß auch die Opferwilligkeit Einzelner und mancher Gemeinden ist, die Freiwilligkeit kann niemals die Wirksamkeit einer allgemeinen obligatorischen Organisation erreichen. Und das Übel wurde immer größer durch die unaufhaltsame Abwanderung, besonders gerade der intelligentesten und finanziell bestgestellten Elemente, aus den kleinen in die größeren Orte und zumal nach Berlin. Die mittleren wurden zu kleinen diese zu Zwerg-Gemeinden. Die Synagoge entbehrte des Geistlichen, der Religionsunterricht mußte durch ganz ungeeignete Persönlichkeiten erteilt werden oder hörte ganz auf. Ein immer wachsender religiöser und moralischer Notstand! So fand der Gemeindebund sich bewogen, einen Gesetzentwurf behufs wirksameren Zusammenschlusses der jüdischen Gemeinden Preußens vorzubereiten; und nachdem diese Arbeiten schon geraume Zeit vor sich gegangen waren, schloß sich jenem zu gleichem Zwecke der Verband der deutschen Juden in einer gemischten Kommission an. Diese stellte nach sorgfältiger Beratung einen Entwurf auf, der im Mai 1909 zunächst dem Deutsch-israelitischen Gemeindetage vorgelegt wurde. Hier fand er mannigfachen, zum Teil sehr lebhaften Widerspruch. Vielen schien die Stellung, die der Entwurf den Rabbinern und sonstigen Kultusbeamten gegenüber den gewählten Gemeindebehörden gab, nicht unabhängig genug. Aber besonders glaubte man die Selbständigkeit der Einzelgemeinden, zu gunsten der freilich auch gewählten Provinzial- und Landesbehörden, zu sehr beschränkt.