Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 26 (1925)
- Article
- Die Juden im Amerika spanischer Zunge
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 135 (sequence 41)
- Language
- German
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— 135 — teten, daß das Glaubensgericht, sich in ihre Befugnisse mischte, und es kam zu gegenseitigen Beschwerden und Klagen beim Kolonialrate in Sevilla. Erst nach einem Menschenaller geriet in Mexiko das DuldungskW^allmählich in Vergessenheit. Bereits im Autodafe von 1635 wurden zwölf Hebräer zu lebenslänglichem Kerker verurteilt und die Leichname fünf Gestorbener öffentlich verbrannt. Aber den großen Schlag führte das Glaubenstribunal erst acht Jahre später, und nach den zahlreichen Opfern und Flüchtlingen muß man schließen, daß fich in der Stadt Mexiko viele Hunderte und im ganzen Vizekönigreich einige Tausend gesetzestreue Israeliten angesiedelt hatten. Die Inquisition berichtete um diese Zeit an ihre-Vorgesetzte Behörde in Sevilla: „In dieser christlichen Stadt (gemeint ist Mexiko) haben die Juden so wenig Scheu und Furcht, daß sie ihre Vereine und Synagogen besitzen, als wenn sie sich in einem Lande befänden, wo ihre Gegenwart gestattet und erlaubt sei." Der Riesenprozeß, der größte, welcher jemals von der Inquisition in der Neuen Welt geführt wurde, wird in den Akten „La complicidad grande“, „die große Verschwörung" genannt. Die Anklage behauptet nämlich, daß die mexikanischen Juden das Jnquisitionsgebäude stürmen und mit seinen Insassen dann verbrennen wollten. Es ist aber kaum anzunehmen, daß die Israeliten so töricht waren, durch ein derartiges kopfloses Unternehmen die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. In Wirklichkeit sollte der Judenverfolgung wohl nur eine kriminelle Unterlage gegeben werden, damit eine eventuelle Berufung auf das Toleranzedikt keine Wirkung haben könnte. Im Januar 1643 wurden erst vierzig, etwas später dreißig Personen als „jndaizantes“ und Verschwörer in die Kerker geworfen, wo sie sich, wie die Inquisitoren klagen, durch Klopfen an den Wänden untereinander verständigten. Es scheint aber dem Glaubensgericht, das seit Erlaß des Duldungsdekretes bedenklich an Finanznöten litt, mehr das Vermögen, als das Seelenheil der Häftlinge am Herzen gelegen zu haben. Denn da die