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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1925-01-01 · 26 (1925) · p. Seite 42

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
26 (1925)
Article
Aus der Zeit der Hoffaktoren
Date
1925-01-01
Page
Seite 42 (sequence 7)
Language
German
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— 42 — Gomperz lange aufrecht. Im Jahre vor seiner Krönung übertrug er dem befähigsten der Söhne Elias, Rüben» die Oberrezeptur, d. h. die Obersteuerverwaltung der neuen Westprovinzen. Regierung und Stände protestierten vergebens gegen die Ernennung eines Juden, der kein Jndigenat besitze und keinen Staatsdienereid leisten könne. Der Herrscher blieb darauf bestehen: der Jude wird vereidigt, der Jude wird bestallt. Aber das „der Jude wird verbrannt" ließ doch zuletzt nicht auf sich warten; der Posten war zu gefährlich. Rüben hatte nichts geringeres vor als die gesamten brandenburgischen Lande aus dem Geld-, Kipper- und Wippernetz herauszulösen, das nach dem dreißigjährigen Krieg durch die Ausprägung so vieler und oft so schlechter Münzsorten ganz Deutschland rettungslos verstrickthielt. Ein großes Beginnen, an dem selbst ein Mächtigerer seine Kräfte zersplittert hätte. Es mißlang natürlich und Rüben büßte nicht bloß Hab und Gut, sondern auch die Freiheit und infolge der Sorgen und Aufregungen frühzeitig sein Leben ein. Den König störte das freilich trotz aller Freundschaft nicht. Er hielt nur darauf, daß ihm ungeachtet des Zusammenbruchs der ganzen Aktion der in Aussicht gestellte Gewinn nicht entging, und er fand auch Richter und Räte, die seinem Verhalten den Schein des Rechtes zuerkannten und dem echt absolutistischen Grundsatz Rechtskraft zu verschaffen wußten, daß der König nicht verpflichtet sei seine Schulden an Rüben zu begleichen, umgekehrt aber dieser verpflichtet bleibe die versprochenenSummeninjedemFalleabzuliefern. Für einen Herrscher, den soeben die Königskrone auf sechs Millionen zu stehen gekommen war und der in einem Jahre einmal 170000 Taler bloß für Juwelen-, Gold- und Srlberarbeiten ausgegeben hatte, war dies ein höchst angenehmer und erfreulicher Grundsatz, und es war immerhin ein Fortschritt, daß man sich mühte mit gelehrten Gutachten, die sogar die juristische Fakultät—allerdings nicht wie Rüben wollte einer auswärtigen, sondern — der Landesuniversität beisteuerte, der ganzen Prozedur die richterliche Robe umzuhängen. Ungetrübt blieb das Verhältnis Friedrich I zu dem gleichfalls aus dem Westen — aus Paderborn — \

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