Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 26 (1925)
- Article
- Rückblick auf die Jahre 5684 und 5685
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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9 V aber wurde ihnen dieses Bekenntnis als Verrat ausgelegt. Ebenso begegnet das Abkommen nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei den extremen Nationalisten und Klerikalen auf beiden Seiten, Polen und Juden. Dennoch bedeutet es politisch einen beachtenswerten Erfolg. Es ist das erste Mal, daß der neue polnische Staat Lebensbedürfnisse seiner jüdischen Bürger anerkennt und mit einer jüdischen Vertretung über deren Sicherung verhandelt. Ob hierbei die Rücksicht auf das Ausland maßgebend war, ob Graf Skrzynski, der Minister des Auswärtigen, der hervorragend an den Besprechungen beteiligt war, damit die Aussichten seiner amerikanischen Anleiheverhandlungen verbessern wollte, und was geschieht, wenn seine Reise nicht den erwünschten Erfolg hat, läßt sich nicht Voraussagen. Selbst wenn alles günstig geht und der modus vivendi seitens der Regierung angestrebt wird, ist damit die wirtschaftliche Krise Polens und der jüdischen Kaufmannschaft, die ihr altes Hinterland verloren hat, noch lange nicht behoben. Aus Sowjetrußland ist es noch immer recht schwer, zuverlässige Nachrichten zu erhalten. So widerspruchsvoll sie lauten, sie können alle wahr sein, denn in den verschiedenen Landesteilen und bei den verschiedenen Verwaltungsbehörden herrscht nicht immer die gleiche Praxis. Zu den Grundsätzen des Bolschewismus gehört die Bekämpfung jeder Kirche, auch der jüdischen. Als Kriterium für jüdische Kirchlichkeit gilt auch die hebräische Sprache, deren Pflege daher bei strenger Strafe verboten ist. Andererseits wird das hebräische Theater in Moskau als Kunststätte unterstützt, obwohl es zum Aussterben verurteilt ist, wenn es an einem Hebräisch verstehenden Nachwuchs fehlt. Jiddisch, seit langem das Schoßkind aller jüdischen Sozialisten, wird mit größtem Wohlwollen gefördert, auch als Unterrichts- und Gerichtssprache anerkannt. Jüdische Gemeinden können, wenn die lokalen Volksbeaustragten ein Auge zudrücken, als Körperschaften für soziale Fürsorge weiterbestehen, sogar Gottesdienste halten, doch aus keinen Fall Religionsunterricht erteilen, da Unterricht ausschließlich von Staats wegen erteilt