Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 23 (1920)
- Article
- Kaddisch
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 131 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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— 131 — AmraIN (tritt vor und steht tn gebückter Haltung vor Wolowski). Wir sind keine Diebe, edler Herr! Wolowski. Und Ihr steigt nächtlicherweile durchs Fenster in eines Fremden Haus! — Wohl doch nicht, um etwas zu bringen? A mr am. Nein, Herr. Um etwas zu holen! Wolowski. Ihr gebt es also zu? Amr am. Um ein Gut, das uns geraubt wurde, wieder in Empfang zu nehmen. Wolowski (lacht boshaft). An dieser Schlangenhinterlist erkenn' ich Euch. — Zuerst einbrechen und hinterher den, bei dem man eingebrochen hat, des Diebstahls bezichtigen. M nt t a nt (demütig, ohne jedoch seinen Stolz und sein Selbst» bewutztsein zu verleugnen). Ihr dürft uns nicht Einbrecher nennen, Herr. Ich bin auf der Suche nach meinem Recht und habe dabei einen krummen Weg gewählt. Ihr dürft mich darob nicht schelten. Habt Ihr doch den graden Weg zu meinem Rechte mir versperrt! Wolowski. Von welchem Rechte spricht der Jude? A m r a m. Vom Rechte des Vaters an seinem Kinde. (Bewegung. Die Juden wiegen bejahend die Köpfe. Pause.) Wolowski (wechselt den Ton). Das Recht hat seine Grenzen, so bestimmts das Gesetz, Mit der Volljährigkeit des einen, erlischt das Recht des andern. — Ihr seid doch sonst ein gelehrter Mann, und solltet dies nicht wissen? A m r a m. Das Recht, von dem ich spreche, ist unverjährbar, erlischt nie, nicht einmal mit dem Tode. — Seht, edler Herr, tz-i-