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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1920-01-01 · 23 (1920) · p. 80

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
23 (1920)
Article
Welt und Haus des deutschen Juden im Mittelalter
Date
1920-01-01
Page
80 (sequence 20)
Language
German
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— 80 — Sohlen, auch forsirte Schuhe sind nicht mehr zu tragen.^ Vorsteher und Rabbiner in Frankfurt befahlen: „Frauen oder Jungfrauen sollen keine Kleider mit Gold oder Silber gestickt, keine Juwelen oder Perlen, keine Hütchen mit Blumen und Federn, keine goldenen Ketten, Medaillons, keine goldenen Uhren, Schärpen und Bänder tragen."^) Das junge Israel verstand es, auch in einfacher Kleidung und bei bescheidener Bewirtung heiter und vergnügt zu sein. Die Musikanten spielten zum Tanz auf. Nur ein Quartett war gestattet. Nach 12 Uhr abends begann die Feierstunde. Überschreitung wurde bestraft, und die Musiker durften während eines ganzen Jahres ihre Kunst nicht ausüben. — In den Pausen gabs Erfrischungen. Trotz des Verbots ward in dieser oder jener Ecke ein Spielchen gemacht. Die Tänze waren meist Reihentänze, aber Jünglinge und Mädchen tanzten nicht zusammen. Denn „Hand in Hand bleibt nicht rein". Vom Süden führe ich Sie nun noch auf einige Augenblicke nach dem Norden, nach Dessau, das erst 1672 Juden ausnimmt. Für Anhalt-Zerbst ist eine Zollrolle von 1753 charakteristisch. Darunter werden unter I. neben Ingwer, Italiener Waren und Juchten auch Juden aufgeführt, weß Alters und Geschlecht sie seien, 1 Person zu Fuß 2 Groschen u. s. w. Unter dem alten Dessauer stands in Anhalt-Dessau besser. Einigen Juden hat er besondere Gunst erwiesen. So seinen beiden Hofjuden gestattet, am 4. Febr. 1740 die Trauung ihrer Kinder Konrad Jakob und Beßchen Caltnan aus dem Residenzschlosse vollziehen zu lassen. 1878 habe ich die Beschreibung darüber in den „Mitteilungen für anhaltische Geschichte" gegeben. Sie war vor einiger Zeit in der Zeitung des Judentums als etwaK Neues wieder abgedruckt worden. Interessieren dürfte die Spezifikation der fürstlichen Geschenke. Der regierende Fürst verehrt dem Brautpaar 100 Spezies- Dukaten — 275 Thaler und die Befteiung vom Schutzgeld, sowie 30 Thaler zur Lösung eines Stuhls in der Synagoge. Der Vater des Bräutigams erhält für

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