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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1920-01-01 · 23 (1920) · p. 79

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
23 (1920)
Article
Welt und Haus des deutschen Juden im Mittelalter
Date
1920-01-01
Page
79 (sequence 19)
Language
German
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79 War die Welt der Frankfurter Juden im 17. Jahrhundert. Wir versenken uns in jene Zeit und nehmen teil an einer bescheidenen Feier. Dem Rabbiner und einem der Baumeister — so nannte man damals die Vorsteher — ist am Gesetzfreudenfeste eine besondere gottesdienstliche Ehre erwiesen. Mit einer Überfülle an Segensworten sind sie zur Thora gerufen. Der Erstere hat die Thoravorlesung beschließen, der Andere sie wieder eröffnen dürfen. Die Ehre lohnen sie durch eine Festlichkeit in ihrer Wohnung. Da werden Brezzeln, Pfannkuchen, Mandelspeisen, Steinkuchen und Lebkuchen, sowie gebackener Ingwer, überzuckerte Mandeln. Rosinen und Obst gereicht. Ein gutes Glas Wein fehlte auch nicht. In alten Vereinsbüchern findet sich der Vermerk, daß jeder Neuaufgenommene neben dem Einkaufsgeld ein Quantum recht guten Weins leisten mußte, wie ihn die Kippe (Chebra) zu trinken gewohnt sei.^) Am Abend des Festes gab es — wie das heute noch in einzelnen Gemeinden üblich ist — den obligaten Simchas-tora-Ball. Viel Pracht durfte da nicht entfaltet werden. Dafür sorgten die nach christlichem Muster erlassenen Verordnungen, die in schwerer Zeit zu Einfachheit und Enthaltsamkeit erziehen sollten. So bestimmt beispielsweise ein Takkanot-Büchlein aus dieser Zeit, daß nur reiche Leute mit mehr als 10000 Gulden bis 30 Gäste laden und dann, was weniger gut Bemittelten nicht erlaubt war, drei welsche Hühner, Hechte oder Forellen und nur ein geringes Quantum Wein servieren durften. Eine andere Verordnung lautet: „Am Samstag vor der Beschneidung oder der Hochzeit soll gehalten werden vermög der alten Observanz und soll nichts als Obst und Rosinen aufgestellt werden — außer einer Schüssel vor dem Rabbiner." In Mainz war 1741 bestimmt: „keine Frau oder Mädchen in unser Gemein-Judenschaft soll keine Reif¬ oder Würströck mit Seiler oder mit Draht oder mit Fischbein absolute nicht mehr tragen dyrffen. Silberne, goldene gestickte Bänder, auch gestickte, bordierte Schuhe und

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