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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1911-01-01 · 14 (1911) · p. Seite 117

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
14 (1911)
Article
Staat, Kirche und Judentum in Preußen
Date
1911-01-01
Page
Seite 117 (sequence 9)
Language
German
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117 ihrem eigenen Gebrauche auswärts kommen und einer dem anderen etwas abzulassen, den Met auch selbst zu brauen". Den Juden War endlich der Handel mit Fleisch untersagt. Doch wurde ihnen, um ihnen den Fleischgenuß nach ihren Religionsvorschriften zu ermöglichen, gestattet, durch den Schächter bei den christlichen Schlächtern schlachten zu lassen und nach Bedarf für den eigenen Gebrauch zu entnehmen. HI. So erfreuten sich die Juden von - dem Augenblick ihrer Wiederaufnahme in den Preußischen Staat in religiöser Hinsicht ununterbrochen weitgehender Duldung. Es stellt demnach nichts Neues, sondern lediglich eine Bestätigung des bisher geltenden Rechtszustandes dar, wenn das Religionsedikt vom Jahre 1788 unter den „öffentlich geduldeten Sekten, die es den aufrecht erhaltenen und geschützten" drei christlichen Hauptkonfessionen gegenüberstellt, an erster Stelle „die jüdische Nation" nennt. Bezüglich dieser geduldeten Sekte bestimmte nun das Religionsedikt, daß „die dem preußischen Staate von jeher eigentümlich gewesene Toleranz der übrigen Sekten und Religionsparteien ferner aufrecht erhalten, und Niemandem der nündeste Gewissenszwang zu keiner Zeit angetan werden soll, solange ein Jeder ruhig als ein guter Bürger des Staates seine Pflichten erfülle, seine jedesmalige besondere Meinung aber für sich behält und sich sorgfältig hütet, solche nicht auszubreiten oder Andere dazu zu überreden und in ihrem Glauben irre oder wankend zu machen. Denn da ein jeder Mensch für seine eigene Seele allein zu sorgen hat, so muß er hierin ganz frei handeln können, und nach unserem Dafürhalten hat ein jeder christliche Regent nur dahin zu sehen und dafür zu sorgen, das Volk in dem wahren Christentum treu und unverfälscht durch Lehrer und Prediger unterrichten zu lassen und mithin einem Jeden die Gelegenheit zu verschaffen, selbiges zu erlernen und anzunehmen.

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