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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1911-01-01 · 14 (1911) · p. Seite 115

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
14 (1911)
Article
Staat, Kirche und Judentum in Preußen
Date
1911-01-01
Page
Seite 115 (sequence 7)
Language
German
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115 nahmequelledienen: denndas war derZweck ihrer Aufnahme. Nun konnte es nicht ausbleiben, daß nicht alle Juden in gleicher Weise hierfür tauglich waren. Die einen brachten es zu Wohlstand. Andere aber blieben oder wurden unvermögend und waren außer Stande, ihren Steuerpflichten dem Staate gegenüber nachzukommen. Gegen diese Ausfälle suchte sich der Staat zu schützen und er fand ein geeignetes Mittel dafür in einer Organisation der Juden. Er setzte an die Stelle des bisherigen Verhältnisses, d. h. des Verhältnisses des Einzelnen zmn Staate, eine solidarische Verpflichtung der Gesamtheit. Nicht mehr die einzelne Familie sollte zur Zahlung eines bestimmten Schutzgeldes an den Staat verpflichtet sein, sondern die Gesamtheit sollte einen bestimmten Gesamtbetrag an den Staat abführen und diesen Betrag unter sich aufbringen. Dies bedingte eine Organisation der Juden und führte dazu, daß der Staat, welcher ursprünglich an einer Gemeinschaftsbildung der Juden kein Interesse hatte und in dem Aufnahmeedikt von 1671 eine solche daher auch nicht vorsah, allmählich ein derartiges Interesse gewann und sich veranlaßt sah, eine Organisation der Juden zu schaffen. Hierbei knüpfte er an gegebene Verhältnisse an. Die Juden bildeten, wie überall, religiöse Gemeinden. Diesen rein religiösen Verband, den der Staat vorfand, benutzte er für seine Interessen. Er legte der vorhandenen religiösen Gemeinde die Gesamtsteuerlast auf, fügte damit ihren bisherigen, rein religiösen Interessen einen neuen Zweck politischer Natur hinzu und gab dem Verband nunmehr eine staatliche Organisation. Im Laufe der weiteren Entwickelung wuchs das politische Interesse des Staates an der Gemeinde. Er stellte ihr neue Ausgaben, insbesondere die polizeiliche Ueberwachung ihrer Mitglieder, die Kontrolle über die fremden Juden, die Prüfung der Vermögensverhältnisse ausländischer Juden, die sich neu im preußischen Staate niederzulassen wünschten, die Führung der Personenstandsregister, die Solidarhaftung für eine Reihe neuer Lasten neben dem Schutzgeld, ja sogar für Bankerotte und Diebstähle einzelner Juden, die Ausübung der 8*

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