Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 14 (1911)
- Article
- Staat, Kirche und Judentum in Preußen
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 114 (sequence 6)
- Language
- German
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— 114 — 2. Lei ihrem Gottesdienst sich des „Lästerns und des Blasphemierens bei harter Strafe enthalten und den Christen kein Aergernis geben". Dieses Verhältnis dauerte im Wesentlichen auch unter den Nachfolgern des großen Kurfürsten fort. Wenn in der Folge die allgemeine Lage der Juden sich stetig verschlechterte, wenn ihre Rechte vermindert, ihre Lasten vermehrt wurden, eine Entwickelung, die in dem Generalreglement Friedrichs II. ihren Höhepunkt erreichte, so blieb doch ihre religiöse Freiheit unangetastet. Der Grundsatz der Duldung wurde in der Folge nicht nur aufrecht erhalten, sondern in mancher Hinsicht noch erweitert und ausgestaltet: im Jahre 1712 wurde die Erlaubnis zur Errichtung einer öffentlichen Synagoge in Berlin erteilt. Dazu kam ein Weiteres. Der Staat begnügte sich nicht damit, der Religionsübung kein Hindernis in den Weg zu legen. Er traf vielmehr positive gesetzgeberische Anordnungen zur Regelung der Gemeindeverhältnisse der Juden. Er gab — zum ersten Male im Jahre 1700 — den Juden eine Organisation. Er gewährleistete den Gemeinden ihre Einheit, indem er einen staatlichen Zwang zur Mitgliederschast schuf und Separationen und Schismen strengstens untersagte. Er sicherte ihnen die erforderlichen Subsistenzmittel, indem er ihnen den Mitgliedern gegenüber ein Steuerrecht gewährte, das er selbst exekutierte; Er gab ihnen in dem Rabbi und den Aeltesten Organe, die er mit weitgehenden Befugnissen ausstattete, sogar mit dem Recht, zur Vollziehung ihrer Anordnungen Geldstrafen zu verhängen, deren Vollstreckung er selbst übernahm. Bei der Beurteilung dieser Entwickelung ist srellich Eines nicht außer Acht zu lassen. Bei der Gestaltung der Verhältnisse leitete den Staat durchaus nicht lediglich oder auch nur in erster Reihe das Interesse der Gemeinde und die Sorge für die Stärkung ihres religiösen Lebens. Vielmehr verfolgte er vornehmlich eigene Zwecke dabei. In erster Linie hatte er an den Juden ein fiskalisches Interesse. Sie sollten ihm als dauernde, ergiebige Ein-