Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 11 (1908)
- Article
- August von Hennings, der Freund Moses Mendelssohns
- Date
- 1908-01-01
- Page
- 128 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3111067-3111088-3114451--2945-3114596- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
128 Ausbeute erhoffte, der auch schon verewigte Dr. Otto Rüdiger in Hamburg u. a. ermutigten und drängten mich zu immer neuem Vorstoß. Prof. Eyssenhardt, der frühere Direktor der Hamburger Stadtbibliothek, der übrigens, wenn auch, ohne die Herkunft zu lüften, selbst Stücke aus den Handschriften veröffentlicht hatte, stand mit dem gezückten Schwert der Wattenbachschen Klausel streng und unerbittlich vor den Paradiesespforten des „Henningsschrankes". Endlich, nach unablässigem Bemühen, nachdem Wattenbach, Kaufmann, Rüdiger, Eyssenhardt das Zeitliche gesegnet und ich Hamburg verlassen hatte, überraschte mich Prof. C'yssenhardts Nachfolger, Herr Direktor Müntzel, dem ich an dieser Stelle den wohlverdienten Dank zolle, mit der Freudenbotschaft: „Der Bann ist gebrochen!" Von dem Inhalte des Schrankes sei hier einiges mitgeteilt. * * Sechsundzwanzig Jahre alt kam Hennings als dänischer Legationssekretär nach Berlin. Mit einem Briefe seines Schwagers Reimarus führte er sich bei Moses Mendelssohn ein, mit dem ihn von nun an eine herzliche Freundschaft verbunden hielt. Hennings war durchaus kein Judenfreund aus Grundsatz und im allgemeinen. Dies geht, wie aus anderen Bemerkungen (vgl. Geiger a. a. O. 123), auch aus folgender, „Panamythia" überschriebenen Fabel hervor- (Bd. 25, Stück 12): Einer meiner Bekannten ward von einem Juden angeklagt. Der Jude nannte ihn einen Betrüger, der falsche Briefe gemacht habe, und der mit Schanden aus dem Lande gejagt werden müßte. Der Jude kam zu mir und war stolz auf dem (!) Zutritt, den er bey den Großen genossen hatte. Ich wies ihm (!) zum Recht. — Auch wer einen Schurken einen Schurken nennt, mit dem er einen Proceß hat, ist ein Verläumder. Wer Große üb erläuft, wenn er einen Proceß hat, will das Recht bestechen. Mein Bekannter war ein ehrlicher Mann, er wollte blos den Rechtsgang. Der Jude hielt ihn auf. Der König befahl, er sollte ihn nicht aufhalten und Recht ward.