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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1908-01-01 · 11 (1908) · p. 21

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
11 (1908)
Article
Rückblick auf das Jahr 5667
Date
1908-01-01
Page
21 (sequence 17)
Language
German
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21 Die Unduldsamkeit triumphiert gleichfalls in Rumänien. Jahr für Jahr geht dahin, schon drei Dezennien hindurch, ohne daß in der Lage der dortigen Israeliten nur der mindeste Fortschritt zu verzeichnen wäre. Von kleineren Ausschreitungen gegen die Juden, Prügeleien durch Schüler und Studenten wollen wir schweigen. Aber schlimmer waren die Bauernunruhen, die im März 1907 in der Moldau ausbrachen. Wie gegen die Großgrundbesitzer, so waren sie auch gegen deren Pächter, zumeist Juden, gerichtet. Man nahm es dann nicht so genau, ob die Juden Pächter waren oder nicht, mißhandelte, plünderte und vertrieb sie. 46 Israeliten wurden verwundet, 3040 Familien in 26 Orten um vier Millionen Franken geschädigt, abgesehen von den Millionen, die die verjagten Pächter einbüßten. Die Aufstände waren dabei nicht direkt von den Juden veranlaßt, sondern durch die Schuld der Großgrundbesitzer, echter Rumänen, die ihre Bauern auf das unbarmherzigste aussogen und auch den Pächtern derartige Bedingungen auferlegten, daß sie die Bauern ihrerseits drücken mußten. Eine mißratene Ernte, ein ungewöhnlich harter Winter brachten die Bauern vollends zur Verzweiflung; radikale und antisemitische Agitatoren schürten nach Kräften. Da es sich nicht nur um Israeliten, sondern auch um rumänische Bojaren handelte, ging die Regierung mit großer Entschiedenheit vor, unterdrückte die Ausstände mit Waffengewalt und unter vielem Blutvergießen. Nachdem die Ruhe wieder hergestellt war, untersagte sie dann den geflohenen Juden die Rückkehr in deren frühere Wohnsitze, weil — ja well sie solche vor den Drohungen der Aufrührer verlassen hätten! Eine tückischere Verhöhnung der einfachsten Rechtsbegriffe ist wohl kaum denkbar. Um das Land noch weiter zu „beruhigen", verbot man den, meist im Besitze von Ausländern befindlichen industriellen Gesellschaften die Anstellung von Nicht-Rumänen, das heißt von Juden. Diesem ganzen Werke setzte der höchste Gerichtshof die Krone auf, indem er, mit Umstoßung früherer wiederholter Beschlüsse, sein Urteil dahin abgab, daß alle nicht durch besonderes Gesetz naturalisierte Juden,

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