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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1908-01-01 · 11 (1908) · p. 11

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
11 (1908)
Article
Rückblick auf das Jahr 5667
Date
1908-01-01
Page
11 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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11 keinen Israeliten gibt, ist dort wiederum ein solcher, Dr. Jakob Zuckermann, zum Generalstabsarzt ernannt worden. Das österreichische oberste . Verwaltungsgericht hat das Schächtverbot der antisemitischen Stadtgemeinde Wien endgiltig aufgehoben, als der Gewissensfreiheit und damit der Verfassung zuwiderlaufend. Dem nicht juristisch Befangenen scheint dieser grundsätzliche Standpunkt der einzig angemessene zu sein, nicht nur für Oesterreich, sondern auch für Deutschland. Wenn wir von Oesterreich den Blick auf das ihm wenig freundliche Bruderland Ungarn wenden, so werden wir hier uns ebenso wenig von Besorgnissen ernster Art frei machen können. Der klerikal-reaktionäre Charakter der herrschenden Unabhängigkeitspartei tritt immer schärfer hervor und wendet sich mit unverkennbarer Schroffheit gegen die Juden. Selbst den jüdischen Abgeordneten gegenüber werden schon die elementarsten Pflichten parlamentarischen Anstandes verletzt. Es ist kaum zu hoffen, daß die bevorstehende Erweiterung des Wahlrechtes eine Besserung dieser Zustände herbeiführen wird — eher wohl das Gegenteil. Auch hier wird das Errungene nur in schweren und zeitweise verlustvollen Kämpfen verteidigt werden müssen. Allein Feindschaft und Gefahr haben niemals den Bestand des Judentums wesentlich zu erschüttern vermocht; und so werden die ungarischen wie die österreichischen Israeliten in Zurücksetzung und Bedrängnis nur umso lebhafteren, innigeren Anschluß an ihre Glaubens- und Stammesgemeinschaft suchen und festhalten. Die Lebens- und Gestaltungskraft des Judentums bewährt sich soeben wieder in Frankreich. Hier war es seit einem Jahrhundert gewohnt, unter dem Schutze und mit reichlicher Unterstützung des Staates ein behagliches^ allzu behagliches Stillleben zu führen. Und nun ist plötzlich die Trennung des Staates von der Kirche erfolgt, der öffentliche Charakter und die staatliche Besoldung des israelitischen Kultus hat, ebenso wie die Bezahlung des katholischen und protestantischen, aufgehört.

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