Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 10 (1907)
- Article
- Mose Haim Luzzatto
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 191 (sequence 20)
- Language
- German
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191 unterwerfen, da er der unabhängigen Gemeinde Padua angehöre. Im übrigen möge man sich mit den Anschuldigungen gegen ihn an seinen Lehrer Bassan und an seinen Schwiegervater Finzi wenden. Diese würden schon alle Verleumdungen und Lügen entkräften. Um keinen Preis wollte sich der Dichter dazu verstehen, ein schriftliches ״Schuldbekenntnis" zu unterfertigen, wie die Untersuchungskommission von ihm verlangte. Trotz der Entschiedenheit, die Luzzatto diesmal bekündet hatte, war ihm doch nicht sehr Wohl zu Mute. Der unglückliche Dichter, der überhaupt keine Kampfesnatur war und sich so wenig in der Welt der harten Tatsachen zurechtfand, wußte recht gut, daß er bei seinen Gegnern in Venedig auf keine Schonung zu rechnen hatte. Er machte sich deshalb bereits mit dem Gedanken vertraut, Italien zu verlassen und so seinen Gegnern aus dem Wege zu gehen. In der Fremde hoffte er, unangefachten leben zu können. Aber das venezianische Rabbinat kam doch Luzzatto zuvor; es gab dem Unglücklichen einen Steckbrief auf den Weg mit. Die schroffe Ablehnung des Dichters hatte in Venedig den größten Zorn hervorgerufen. Am 3. Dezember 1734*) wurde über Luzzatto von den sechs Rabbinern Venedigs der Bann verhängt und dies gleich den auswärtigen Gemeinden *) Die Daten dies es Vorganges, dessen Kenntnis für die Zeitgeschichte nicht unwichtig ist, müssen kritisch gesichtet werden. Josef Alrnanzi, der Biograph Luzzattos, hat da eine arge Konfusion angerichtet, worauf schon Grätz (Gesch. d. I. X, 381) hingewiesen hat. Almanzi läßt das venezianische Rabbinat arn 1s. Marcheschwan 5495 — 11. November 1734 die Untersuchung über Luzzatto beschließen, den Bann aber schon am 6. Marcheschwan desselben Jahres — 2. November in den Synagogen von Venedig kundgeben. In Wahrheit aber handelte es sich um die Wiederholung des Bannes, die eine Spitze gegen Bassan hatte. Dieser Bann wurde am Freitag den 5. Marcheschwan 5496 21. Oktober 1735 b;schlossen und tags darauf in den Synagogen verlesen. Im Jahre 5495 fiel der 5. Marcheschwan gar nicht auf einen Freitag. Das Datum des zweiten Banns (Kerem Chemed III. 156— 159) ist auch deutlich angegeben. Es heißt da, im Jahre מבול לשחת הארץ TO ילא יהיה Die Jahreszahl findet sich , in den Buchstaben לשחת ח&רץ, was Alrnanzi übersehen hat.