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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1907-01-01 · 10 (1907) · p. Seite 164

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
10 (1907)
Article
Religion und Sittlichkeit
Date
1907-01-01
Page
Seite 164 (sequence 67)
Language
German
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164 Schleiermacher den juridischen Charakter des Kantischen Sittengesetzes mißbilligend hervorgehoben. Schon der Begriff des Gesetzes bildet indessen den Ausgleich jener anscheinend widersprechenden Motive. Die Freiheit ist das Gesetz der Freiheit, das Gesetz des Selbst, und die Pflicht ist die Pflicht der Freiheit, oder die Unterwerfung der Person unter die Persönlichkeit. Diese Unterscheidung von Person und Persönlichkeit unterscheidet das sich auslebende Individuum von dem des sittlichen SelLstbewußtseins, von dem Individuum der Menschheit. Es ist nun nicht zu verkennen, und es muß stets von Neuem eingesehen und beherzigt werden, daß in dieser erziehenden Rücksicht für den lebendigen Leitgedanken der Pflicht die Religion von unverächtlichem Werte ist. Gegenüber den Ueberschwänglichkeiten des Naturalismus aller Art ermahnt die Religion nicht allein zur Demut und insbesondere zur Bescheidenheit, sondern sie erzieht zur Beachtung des Moments, eines jeden Augenblicks im Leben des Menschen für die Aufgabe der Sittlichkeit. Die Arbeit für die hohe Kultur, auch wenn sie in aller Aufrichtigkeit geübt wird, bringt den Einzelnen nur zu leicht in die Gefahr, gleichsam mit dem Gesetz der großen Zahlen, der großen Zeitläufe und der großen Menschengruppen lediglich zu operieren; darüber aber das kleine Maß für die eigene Größe zu vernachlässigen. Und wenn schon im Geistigen, im Intellektuellen diese Gefahr ersichtlich ist, so erst recht verletzend im Sittlichen. Persönliche Selbstzucht ist umsomehr da erforderlich, wo man der historischen Stützen entbehren zu können meint. Dagegen bietet die Religion einen Schutz, dessen Nachteile, in Bezug auf die Selbständigkeit der Sittlichkeit, durch diesen wichtigen Vorteil überboten werden dürften. Die Sittlichkeit kann auf die persönlichen Ansprüche, auf die Ansprüche an die Person des Individuums durchaus nicht verzichten. Es genügt nicht, cs ist nicht geziemend, und es verheuchelt die Sache, wie die Person: das allgemeine Menschheitsideal zu der-

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