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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1907-01-01 · 10 (1907) · p. Seite 163

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
10 (1907)
Article
Religion und Sittlichkeit
Date
1907-01-01
Page
Seite 163 (sequence 66)
Language
German
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— 163 — gleich von alten Zeiten her ein ärgerlicher Konflikt zwischen.konventioneller Frömmigkeit und persönlicher Sittlichkeit sich immer wieder darstellt, so ist doch auch andererseits keineswegs die Identität prinzipieller Irreligiosität und Sittlichkeit die durchgängige Regel. Hier wie dort ist es nur mangelhafte Psychologie, welche das Aergernis empfindet. Anders aber stellt sich die (Lache, wenn mit der Feindschaft gegen Gott und Religion zugleich auch mehr oder weniger offen ausgesprochen das Mißtrauen gegen das Gesetz der Sittlichkeit sich hervorwagt und die Leitung der Tagessragen sich anmaßt. Das Individuum mit seinen unerschöpflichen Rechten wird dabei ausgespielt, während man andererseits doch gegenüber den Vorrechten herrschender Stände die Gesamtheit des Volkes und die internationale Menschheit auf den Schild hebt. Charakteristisch ist auch der Ausdruck, mit welchem durchgehends dieses Urrecht des Individuums bezeichnet wird: das Ausleben. Es ist nicht genug, daß man den Begriff des Individuums, anstatt ihn als sittliches Individuum zur Aufgabe hinzustellen, an das tierische Leben des Organismus anknüpft' die Erschöpfung dieses Lebens des individuellen Organismus wagt man durch den Ausdruck des Auslebens zum Recht und zur Pflicht des Individuums zu machen. Nicht in der Menschheit, nicht in dem vaterländischen Staate soll das Individuum die Ausgleichung für das Unmaß seiner sinnlichen Ansprüche suchen; sondern nur sich selbst soll es ausleben; als ob es dadurch sich durchleben, sein Leben der Allheit gemäß zur Vollendung bringen könnte. Die Ethik Kants hat hier schon eine innerliche Verbindung mit der Religion geschlossen. Denn sie ist zwar auf dem Begriffe der Autonomie begründet; aber die Anwendung auf den Menschen rückt den Begriff der Pflicht an den Mittelpunkt der Autonomie heran, so daß in der Tat der Anschein entstehen kann, als ob diese Ethik zwei Mittelpunkte hätte. Daher hat nicht bloß Schopenhauer hier Uebereinstimmung mit dem Dekalog als schärfsten Tadel gerügt, sondern nicht minder auch 11*

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