Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 10 (1907)
- Article
- Religion und Sittlichkeit
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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158 handelt es sich ja für die religiöse Frage hier nicht um dieses historische Problem. Es bleibt also nur übrig, daß man für den eigenen Glauben, für den Glauben, den man in seinem eigenen Gemüte und Geiste zu begründen und zu befestigen habe, eines Beistandes bedarf, und zwar nicht in Gott, denn als solcher wird Christus in dem Bewußtsein des wissenschaftlichen Protestantismus dabei nicht geltend gemacht — sondern ausdrücklich sucht man der Christologie gegenüber diesen Beistand des innerlichsten Glaubens in einem historischen Menschen, und zwar in dem einzigen Menschen Jesus. Die Einzigkeit wird zum Palladium dieses Glaubens, und man nimmt nicht Anstand an der geschichtlichen Einsicht, daß die Einzigkeit eines Menschen dem Problem der Geschichte widerspricht. Indessen bleibt doch immer das Verhältnis zu Gott auch in diesem einzigen Menschen die Grundfrage. Nun ist aber, wenn Christus als historische Person den Grund der Sittlichkeit bildet, der Unterschied nicht mehr zwischen Gott und Mensch, sondern zwischen dem einzigen Menschen und allen anderen Menschen. Dieser Unterschied aber wird zum neuen Anstoß gegenüber dem Grundbegriffe der sittlichen Autonomie. Nur wenn der einzige Mensch die Idee des Menschen bedeutet, nur dann wird durch ihn die sittliche Autonomie nicht verletzt. Bedeutet er dagegen eine geschichtliche Persönlichkeit, so kommt es gar nicht darauf an. ob dieser Persönlichkeit eine geschichtliche Wirklichkeit beiwohne, noch auch ob sie den höchsten Grad sittlicher Vollkommenheit und zwar in dem Maße besitze, daß ich aus ihrem Tun und Reden für alle Folgezeit der geschichtlichen Menschheit die Weisung entnehmen kann für mein eigenes Tun und Laffen, sondern diese ganze Frage wird müßig durch den unentrinnbaren Entscheid: wenn ich immerhin es könnte, ich darf es nicht. Kein Mensch, sofern er im Begriffe des Menschen steht, darf meine Wahlfreiheit beeinflussen. Ich selbst habe zu finden, was recht ist. Das Beispiel und Vorbild ist für Kinder, und