Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 10 (1907)
- Article
- Parallelen zwischen jüdischem und deutschem Recht
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 81 (sequence 7)
- Language
- German
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81 sich als Jüngster auf die Richterbank setzen und mit abstirnmen durfte, nicht aber derjenige, der sich gegen den Angeklagten aussprach. Es kann nicht weiter auf die Einzelheiten des Verfahrens und die Zwangsvollstreckung eingegangen werden. Hervorgehoben mag nur werden, .daß die Zwangsvollstreckung unter größter Schonung des Verurteilten vor sich ging, — wie sie heute auch den Gerichtsvollziehern besonders anempfohlen ist, — und daß im Strafverfahren der zum Tode Verurteilte zwei Mal auf dem Wege zu dem weit hinausgelegten Richtplatze Revision an das Gericht einlegen und abermalige Verhandlung des Falles aus Grund von neuen Einwendungen verlangen konnte. Zu diesem Zwecke wurden Fahnenträger ausgestellt und ein Reiter dem Delinquenten auf den Weg mitgegeben, damit der Gerichtshof, welcher sich während dieser Zeit Permanent am Sitzungsort aufhielt, rechtzeitig die Fortsetzung der Exekution untersagen konnte. Was das Zivilrecht anbetrifft, so sind auch nach jüdischem Recht darunter alle diejenigen Rechtsmaterien zu verstehen, welche nach deutschem Recht darunter verstanden werden, sowohl Obligationen =, wie Sachen =, und Familienrecht. Ein großer Teil dieses Zivilrechts dreht sich natürlich um Mein und Dein, um Schuldverbindlichkeiten. Diese konnte man nach jüdischem und kann man nach deutschem Recht mündlich oder schriftlich eingehen. Daß schriftliche Erklärungen, mögen sie nun als Verpflichtungsscheine oder als Beweismittel in Frage kommen, von größerer Bedeutung sind und bessere Wirkung erzielen, liegt klar aus der Hand. Und diese schriftlichen Erklärungen haben im wesentlichen die gleiche Bedeutung behalten, so sehr sie auch im einzelnen Aenderungen erfahren haben mögen. Unter schriftlichen Erklärungen, unter Urkunden, versteht man natürlich nicht blos Schriftstücke auf Papier. Zuerst gab es solche aus Ton. Man nimmt an, daß die Tontafeln in Babylon erfunden worden sind. Jedenfalls waren sie auch bei Juden in Gebrauch. Sie waren aus weichem Ton hergestellt, der nach dem Einkratzen der 0