Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 10 (1907)
- Article
- Buddhismus und Judentum
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 8)
- Language
- German
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Vergeltung. Es ist kein Zufall, daß ein Wesen als Mensch, Tier oder auch in Gestalt eines Gottes ins Dasein tritt, und es ist auch kein Zufall, welche Schicksale dasselbe in dieser oder jener Daseinsform erleidet. Glück und Unglück, Lust und Elend, kurz alles, was den: lebenden Geschöpf gegenwärtig beschieden ist, ist sein eigenes Karma, d. h. die streng gesetzmäßige Wirkung seiner Schuld oder seines Verdienstes in einem früheren Dasein. Allein auch das glücklichste Leben ist, solange es an die vergängliche Welt geknüpft ist, — und alles, was da ist, ist vergänglich — voll Leid, voll Täuschung und Trübsal. Das wahre Glück und Heil besteht darum allein in der Befreiung von der Notwendigkeit der Wiedergeburt, in der Erlösung von allen Fesseln des Daseins, in dem sogenannten Nirwana, einen: Zustand vollkommenen inneren Friedens, in dem aller Wille zum Leben, alles egoistische Trachten nach Dasein und Genilß und damit jede Leidenschaft, jede Begier, jede Furcht, jedes Uebelwollen und jeder Schmerz erloschen ist. (cf. Buddhist. Katech. S. 35.) Um diesen Zustand zu erlangen, muß mar: „das Weltleben aufgeben, der Brüderschaft der Erlesenen beitreter: und gleich Buddha alle seine Kräfte auf Erreichung des höchsten Zieles verwenden/' Diejenige::, die dies tun, find die eigentlichen Jünger Buddhas ur:d werden die „Bhikschu" genannt, und nur sie können schon in diesen: Leben die Vollendung und Befreiung, das Mrwana, erreichen. Die sonstigen Anhänger der Lehre jedoch, die im Weltleben verharren, die sogenannten Upäsakas, können im besten Falle r:ur eine günstige Wiedergeburt erlangen. — Was die besondern sittlichen Forderungen der buddhistischen Lehre betrifft, so gelten für alle ihre Bekenner, ohne Unterschied, vor allem folgende fünf Kardinalv erböte: 1. Kein leber:des Wesen zu töten, und zwar auch nicht das kleinste Tier. So darf z. B. ein Mönch Wasser, in dem animalisches Leben irgend welcher Art enthalten