Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 9 (1906)
- Article
- Der Weiberfeind
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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205 Kälte man diese Gattung der Poesie bei den Juden niemals anzutreffen geglaubt, aber es zeigt sich auch hier, daß sich niemand, namentlich kein Dichter, den Strömungen der Zeit entziehen kann. Auch ein anderes Gedicht von Jehuda ibn Sabbatai: „Der Krieg der Weisheit und des Reichtums" (NiloliLinAdliaoliolLniL^eliaoLelitzr) schlägt in dieselbe Richtung ein, aber es ist bedeutend schwächer als das andere. Vielleicht der charakteristischste Unterschied zwischen den jüdischen Dichtern und ihren Vorbildern ist die Tatsache, die schon David Kaufmann hervorgehoben hat und die den typischen Charakter beweist, daß alle drei, Jehuda ibn Sabbatai sowohl wie Jsaac und Jedaja Penini, am Schlüsse ihrer romanhaften Erzählungen und im entscheidenden Augenblick, wie aus Furcht, das Vorgetragene könnte ernst genommen werden, mit der für uns drolligen, in Wirklichkeit recht naiven Pointe einfallen, daß man es hier nur mit Phantasiegebilden zu tun habe, und daß die besungene Geschichte sich nie und nimmer begeben, sondern allein dem poetischen Einfall des Dichters ihr Dasein zu verdanken habe. Eine solche Versicherung ist wie gesagt bezeichnend für die Geltung, deren die Frauen nicht nur im Kreise jener Dichter sich zu erfreuen gehabt. Und hier liegt der tiefe Gegensatz zu ihren Mustern. Wer die Lieder der Troubadours und der Minnesänger, wer den höfisch ritterlichen Frauendienst aus den poetischen Werken jener Zeit genauer kennt, der weiß diesen Unterschied zu würdigen. Die Blütezeit der ritterlich-romantischen Gesellschaft hatte die streng-sittlichen Zustände der Vorzeit längst verdrängt; an ihre Stelle waren Konvenienz und Frivolität getreten. Rechtlich war das Verhältnis der Frau zum Manne durchaus das der Unterordnung; die Frau war nicht vielmehr als eine dem Manne unbedingt gehorchende Magd. Ja sogar im galanten Frankreich gab es eine königliche Ordonnanz, welche dem Ehemann ausdrücklich gestattete, die Frau vorkommendenfalls tüchtig durchzuprügeln. Trotzdem gelangte die Frau tatsächlich zu einer Stellung und Geltung, welche sie nach dem herrschenden Recht nicht im entferntesten beanspruchen konnte. „Die ritterliche Romantik erhöhte nämlich das Weib zur Krone der Schöpfung, sprengte die engen rechtlichen Schranken der Frauenwelt und führte