Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 9 (1906)
- Article
- Gabriel Riesser
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 126 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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126 Interesse habe, daß dies ihn aber keineswegs hindern könne, so aufzutreten, wie er es tat. „Wer mit dem tiefsten Bewußtsein", so sagt er schon in seiner ersten Schrift, „an eine gute Sache sein Leben setzt, ist der darum zu tadeln, weil er mit der guten Sache sein Leben zugleich verteidigt?" Mit Recht hat sein erster Biograph von Rießer gesagt: „Er sprach nicht für sich, er sprach für sein Volk; er bat und bettelte nicht, er forderte, wo es chm gebührte, weil es recht, weil es sittlich war." Die Lage der Juden war, wie gesagt, um das Jahr 1830 eine sehr traurige und bedrückte. Gab es doch noch Städte und Staaten, die einem Juden den Zutritt überhaupt verweigerten. In Handel und Wandel, in Bildung und Wissenschaft waren sie zurückgesetzt. Nirgends war ihr Rechtszustand auf feste Grundlage gestellt. So mußten sie denn und mit ihnen alle, die für die Freiheit begeistert waren, einen ununterbrochenen Kampf in der Literatur wie in: Leben führen. Jeder weiß, daß die Emanzipationsliteratur in jenen Jahren eine überaus reiche war. Damit hielt aber ihr Gehalt und ihre Bedeutung nicht gleichen Schritt. Nur wenige Schriften ragen aus dem Wust der Emanzchationsliteratur jener Zeit hervor. Um so höher steht für uns heute, wo wir die ganze Epoche objektiv überschauen können, die Arbeit Rießers. Schon seine erste Schrift: „Ueber die Stellung der Bekenner des mosaischen Glaubens in Deutschland! An die Deutschen aller Konfessionen" (Altona 1830) stellt sich auf einen neuen Standpunkt, den Rießer gegenüber allen, die bisher für die Emanzipation eingetreten, mit großem Geschick behauptet und festhält. Er stellt sich nicht auf den Standpunkt der Verteidigung gegen gemachte Vorwürfe, wie es die andern taten, sondern er stellt von vornherein die Forderung gleichen Rechts für die Uebernahme gleicher Pflichten mit den übrigen Staatsangehörigen als eine unabweisbare hin, uni deren Gewährung nicht zu feilschen und nicht zu handeln sei; er läßt sich garnicht ein auf Widerlegung von Angriffen auf die Religion der Juden, weil sie nicht in dieses Gebiet gehören; er zeigt vielmehr das unsittliche Gefühl der Gegner, die aus den