Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 9 (1906)
- Article
- Gabriel Riesser
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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125 Werbungsschreiben setzte er dem Senat auseinander, daß das ihm als Jude versagte Bürgerrecht als Vorbedingung zur Advokatur nur Nichthamburger ausschließen sollte, er sei aber kraft seiner Geburt und Zugehörigkeit zur israelitischen Gemeinde Hamburger. Vergeblich! Auch hier wurde er abgewiesen. Da brach die Julirevolution aus, und mit einem Schlage hatte sich die Situation nicht nur für die Juden verändert; auch für Rießer. Er wußte nun, wo sein Platz und wo seine Aufgabe sei. Mit der Entschiedenheit, die ihn auszeichnete, mit der Klarheit, die ihm immer zu eigen war, trat er in den Kampf für das gute Recht seiner Glaubensgenossen, das auch zugleich sein eigenes war, ein. Rasch erkannte er seine Begabung, ein Leiter und Ratgeber seines Volkes zu werden, und für diese Aufgabe brachte er alle erforderlichen Qualitäten mit: eine ausgezeichnete juristische Bildung, einen energischen Charakter, die freudige Hingabe an sein Werk, den Glauben an die Zukunft seines Volkes und die Liebe zum Lande seiner Geburt. Gradsinnig, anspruchslos und doch mit Selbstgefühl trat er in die Oeffentlichkeit. Sein einfaches, wahrhaftes und sicheres Wesen, sein festes und gerechtes Urteil/ die Sachlichkeit und Frische eines wohlgeordneten Denkens und eines zielbewußten Wollens sicherten ihm von vornherein den vollen Erfolg. Die trüben Erfahrungen, die Rießer in den letzten Jahren gemacht, hatten ihm ja reichliche Veranlassung gegeben, über die traurige Lage der Juden in Deutschland nachzudenken. Sein sittliches Gefühl empörte sich gegen das Unrecht, das ihnen in fast allen deutschen Staaten zugefügt wurde. In diesem Sinne erklärte er von vornherein, daß er es sich nunmehrzur Aufgabe seines Lebens setze, für das Recht seiner Glaubensgenossen mit voller Entschiedenheit einzutreten, ohne daß er es darum aufgegeben hat, allen anderen Fragen des Rechts und der Sittlichkeit, wo immer sie auftauchten, sein Interesse zuzuwenden. Von vornherein aber gestand er unumwunden ein, daß er bei dieser Verteidigung der Rechte seiner Glaubensgenossen auch ein persönliches