Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 9 (1906)
- Article
- Christentum und Judentum
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 3)
- Language
- German
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61 Rache zu degradieren. Rechtsbestimmungen sind noch nicht Religion, selbst wenn die Religion sie durch ihre Milde verklärt. Uebrigens wird das mosaische jus talionis noch heute in den zivilisierten Staaten in demselben Sinne geübt, wie es einst im alten Israel gehandhabt wurde, wo man für Körperverletzungen einen. Schadenersatz oder sonst eine angemessene Strafe auferlegte. (II. Mose 21. 26 ff.). Unsere Parallelen mögen allen jenen, denen es nun auf die Sittenlehre ankommt, den Beweis erbringen, daß. uns auch in der praktischen Religion nie und nirgends das Prioritätsrecht streitig gemacht werden kann. Den Fahnenflüchtigen aber aus unserer' Mitte, die jede Anklage mit der Frage zurückweisen: wozu noch ferner eine Scheidung von den christlichen Mitbürgern, da ihnen doch eine gleiche Sittenlehre eigen ist?, ihnen müssen wir mit allem Nachdruck entgegnen: die Sittenlehre allein macht noch nicht unsere Religion aus; die Seele unserer Religion ist und bleibt das „Höre Israel, der Ewige ist unser Gott, der Einzig-Ewige!" In Bezug auf den redaktionellen Teil bemerken wir schließlich, daß wir die übliche Benennung „Altes" und „Neues" Testament beibehalten haben, obgleich wir unsereheilige Schrift nicht als „Altes Testament" bezeichnen- Der Inhalt der Parallelen gliedert sich in folgende Abteilungen: I. Gott-Allvater. Alle Menschen Kinder Gottes.. Gottesreich. II. Gerechtigkeit, Liebe und Barmherzigkeit Gottes. III. Der Mensch im Verhältnis zu Gott. IV. Der Mensch im Verhältnis zum Nebenmenschen. Als Anhang geben wir die Bergpredigt und das- Vaterunser in jüdischer Fassung.