Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 8 (1905)
- Article
- Moses Maimonides
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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102 aber, daß bereits ein Größerer alser den Fall anders^ entschieden habe, so würde er seine Meinung ändern. Mun weiß ich nicht, weshalb ich von meiner Tradition und begründeten Anschauung wegen des vorliegenden Religionskodex abgehen soll. Ist mein Gegner größer als ich, gut. Bin ich aber größer als er, weshalb soll ich denn meine Meinung der seinigen halber aufgeben?" Es traten auch andere Gegner auf, die nicht, wie Abraham b. David sich gegen die Einrichtung des Religionskodex und manche der darin getroffenen Entscheidungen wendeten, sondern welche die Rechtgläubigkeit Maimunis in Zweifel zogen. Damit wurde ein ganz neues Moment in das Judentum eingeführt. Denn seitdem der Monotheismus als Fundamentalsatz der Religion im Bewußtsein der jüdischen Gemeinschaft sich befestigt hatte, war die Auffassung dieses Grundgedankens und seine Anwendung auf das Leben immer Sache des Individuums und dessen Herzensangelegenheit gewesen. Nicht was einer glaube, sondern wie er den Vorschriften der jüdischen Religion gemäß lebe und handle, bildete das Kriterium für die Stellung des Juden zu seiner Religion. Den besten Beweis für diese Behauptung bildet eine der Anmerkungen des R. Abraham b. David zu dem Religionskodex Maimunis. In dem Abschnitte über die „Buße" hatte dieser den Satz ausgestellt, daß derjenige ein „Abtrünniger" (Min) sei, der - zwar an einen einzigen Gott glaube, denselben aber körperlich oder unter irgend einer Gestalt sich vorstelle. Dazu bemerkt der genannte Kritiker: „Warum nennt er solchen einen Abtrünnigen? Viele größere und bessere als er waren dieser Meinung, weil sie durch gewisse Schriftverse und noch mehr durch verwirrende Agadas dazu verleitet wurden". Damit wird die Erforschung des Gewissens durch eine andere Instanz als Gott und die eigene Prüfung des Menschen selbst als dem Geiste der jüdischen Religion fremdartig abgewiesen. In der Tat gewinnt man aus den Anzweiflungen der Rechtgläubigkeit Maimunis, die von Spanien ausgingen, den Eindruck, als ob der in dem dortigen Christentum verbreitete Geist der Ketzergerichte und nachmaligen Inquisition auch auf die jüdischen Kreise eingewirkt habe. Bevor wir jedoch hierauf ein-