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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1905-01-01 · 8 (1905) · p. Seite 43

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
8 (1905)
Article
Literarische Jahresrevue
Date
1905-01-01
Page
Seite 43 (sequence 28)
Language
German
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43 schöpft. Und nun wird diese Ehre, eine wahrhafte Ehre, von demselben Blute, wie die Ehre des Vaterlandes, mit allen Mitteln und in allen Formen der Verkennung und der Abneigung angegriffen. Das Selbstbewußtsein der Juden, diesen furchtbaren, unaufhörlichen, beinahe jeden Schritt seines bürgerlichen und geistigen Lebens begleitenden Angriffen gegenüber, so hat die wahrhafte Ehre als Affekt zu suchen und zu behaupten. Der Staat allein kann sich als die Erziehungsanstalt bewähren, um die sittliche Differenz auszugleichen, welche neuerdings in dem religiösen Bewußtsein zwischen Christentum und Judentum besteht, insofern das eine den Erfolg der Sittlichkeit von der Leitung und der Spendung Christi abhängig macht, das andere dagegen von dem einigen Gotte, der nicht zugleich Mensch ist. Der Staat allein kann für die sittliche gegenseittge Würdigung der Bekenner dieser beiden Religionen die Kenntnis, die Einsicht, die Unparteilichkeit, die Sympathie heranbilden, welche die Glieder des Staates in Eintracht verbinden muß. Auf den Staat setzt der Jude daher auch feine Hoffnung, wo und wie immer er in seiner Ehre getroffen wird. In dem Staate erkennt er keinen Widerspruch gegen seine Religion, sondern vielmehr das Einvernehmen mit ihr. Denn seine Religion hat nicht blos den Staat verloren, sondern ihn aufgegeben; die Sttfter seiner Religion, die Propheten, haben den Staat preisgegeben, um die Menschheit zu gewinnen. Der Staat aber, obgleich er des Vehikels der Nation sich bedienen darf und bedienen muß, um vermittelst der nationalen Einheit die Einheit des Staates zu begründen, der nattonale Staat selbst darf keinen methodischen Widerspruch bilden gegen den Staatenbund der Menschheit. Hinter dem Recht der einzelnen Staaten steht das Völkerrecht, und wahrlich nicht etwa in nebelgrauer Ferne, sondern als das Ideal des Rechts." Eine ethische Weltanschauung, die von solchen Gesinnungen getragen ist, müßte, wenn es nack Recht und Billigkeit ginge, die Herzen der Menschen im Sturm erobern. Sie müßte auch auf uns selbst reinigend und läuternd wirken. Vor allem aber müßte sie unsere jungen Kräfte begeistern, der rein philosophischen Auffassung ihre Lebensarbeit zuzu-

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