Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 5 (1902)
- Article
- Zacharias Frankel
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 150 (sequence 11)
- Language
- German
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150 Der schmachvolle Eid more judaico war für die Seele der Juden ein viel schrecklicheres Brandmal, als es der gelbe Fleck für chren Körper gewesen, und daß dieser Eid zuerst in Sachsen und dann in den anderen Staaten Westeuropas allmälig abgeschafft wurde, ist das ausschließliche Verdienst Frankens, und die erste reife Frucht seiner wissenschaftlichen Thätigkeit. Frankel schlug alle den Juden eingeräumten Rechte für Nichts an, wenn es nicht zugleich gelingt, dem Judenthume, und zumal dem rabbinischen Judenthume, zu seinem guten Rechte zu verhelfen und ihm die Anerkennung zu erringen, welche eine unparteiische Gesetzgebung, eine von aller Voreingenommenheit steie Geschichtsforschung ihm nicht vorenthalten kann. Im Jahre 1841 veröffentlichte er seine „Vorstudien zu der Septuaginta" und widmete sie dem Cultusminister v. Wietersheim und dem Oberhosprediger v. Ammon. Mit diesem Werke, in welchem er die glänzendsten Proben seiner talmudischen und elastisch philologischen Gelehrsamkeit lieferte, und das hohe Alter der Halachaforschung nachwies, hat Frankel den Grundstein zu dem hochragenden wissenschaftlichen Bau des Talmuds gelegt und gezeigt, daß man das große Meer des Talmuds nur mit dem Compaß der Geschichte befahren, daß man aus seinen Tiefen nur mittels der Taucherglocke unparteiischer Kritik Schätze heraufholen könne. Jndeß, so geeignet auch dieses Werk schien, den christlichen Gelehrten eine bessere Ansicht von den Rabbinern und dem rabbinischen Judenthum beizubringen, trat doch keine wesentliche Besserung der Verhältnisse ein. Auch die Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums, welche Frankel 1844 herauszugeben begann, vermochte nicht die Vorurtheile ganz zu bannen. Die Voreingenommenheit erwies sich bei gar manchem deutschen Gelehrten mächtiger als die wissenschaftliche Ueberzeugung. Darum trat Frankel 1846 mit einer neuen wissenschaftlichen Arbeit „Der gerichtliche Beweis nach mos.-talm. Recht" hervor, um zu zeigen, daß die Rechtspflege in verschiedenen Staaten, und ganz besonders in Preußen, den Juden gegenüber einer materiellen Verletzung der Gerechtigkeit sich schuldig mache, und schon im folgenden Jahre hatte er die hohe Genugthuung, daß der erste vereinigte preußische Landtag in dem Gesetz über die Verhältnisse der Juden in