Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 5 (1902)
- Article
- Josef Süß Oppenheimer
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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132 Beschränkung ihres Ernennungsrechtes, durch Entziehung des Salz-, Handels, durch Aufbürdung eines Schußgeldes von Wildpret und durch Einziehung ihrer hälftigen Rechnungsrestituende, welche er auch in seine Fiskalvergleiche einbedungen, ungeachtet sie die Kommissionskosten bezahlen müssen, durch Aufbringung der Jnteüigenzzettel; durch Einführung des Umgeldes, durch Einziehung der Weg- und Brückengelder, durch vorgehabte Hinwegnahme der Kapitalien und wirkliche Beraubung des Stiftungsvermögens der Gemeinden, auch durch die in Folge seiner Projekte gemachten Unkosten. „An den Unterthanen hat er sich vergriffen durch die Erklärung, daß er alle Unterthanen zu Leibeigenen machen wolle, und daß Alles, was sie haben, des Herrn sei. Er hat sie denn auch bei seinem Frohnfuhrwesen und durch die ein Hauptrecht übersteigende Inventur- und Teilungstaxe wirklich also behandelt. Unter dem Pupillaramt, unter seiner Kreditbank, seiner Landeskasse, seinem Pfandhaus u. s. w. hat er die Absicht verborgen gehabt, das Mark des Landes in seine Hand zu bekommen, dem Herzog dagegen eine Schuld anzuschreiben, sodann die Rechnung auf den Tisch zu legen und davon zu gehen; so habe er sich vernehmen lassen. „Ebenso habe er die Erhöhung des disproportionalen Militairfußes veranlaßt; durch seine übrigen Projekte und Monopolien — Leder, Tabak, Eisen, Salz, Stempelpapier, — auch seine im Besehlston gestellten Ersuchen den Gemeinden Zünften und Privaten aufgezwungenen Lotterien das ganze Land und durch das unter falschen Vorspiegelungen dem Herzog eingeschwätzte landesverderbliche Gratialamt alle Familieir ausgesaugt, und in seiner Eigenschaft als Fiskal ein Verbrechen daraus gemacht, daß Jemand ein Vermögen hatte; indem er nicht nach Verschulden, sondern nach Vermögen strafte, hat er viele tausend Gulden von Schuldigen und Unschuldigen auf horrende Art erpreßt und noch künftig alle bemittelten Familien zu plündern vorgehabt und durch sein Münzwesen einen unsäglichen Landschaden verschuldet. ,,Zumal die Partikuliers, die Besoldeten, Diener, Stadtschreiber^. Wirthe, Kleemeister u. s. w. hat er noch besonders geschätzt; wodurch abermals ein Majestätsverbrechen um so mehr begangen worden, als die Umwerfung der Gemeindeverfassung der einzelnen Städte, die Vermehrung des fürstlichen Einkommens auf unehrenhaften Wegen, der Verkauf von Aemtern und Diensten und dergleichen entsetzliche Erpressungen unter die Staatsverbrechen desto billiger zu rechnen sind, je offenbarer aus dem natürlichen Staatszweck geordneter Gemeinwesen fließet, daß in jedem Staatswesen, sogar in einem absolut-monarchischen, es leichtbegreislich ein.