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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1902-01-01 · 5 (1902) · p. Seite 126

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
5 (1902)
Article
Josef Süß Oppenheimer
Date
1902-01-01
Page
Seite 126 (sequence 17)
Language
German
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126 wohlverdienten Lohn durch des Henkers Hand empfangen, ausführlich erzehlet worden von einem aufrichtigen Spiels-Wercks- Mann, aus dessen Munde aber zu Papier gebracht und in eine bessere Ordnung gesetzet von einem Hoch-Teutschen. Nebst des Juden Schelmischen Bildniß und wie er in einem Käffig den Galgen zieret; in zwei Bögen Kupffer vorgestellet."*) Das zweite Pasquill hatte gleichfalls einen langatmigen Titel, also lautend?) „Merkwürdiges Staats-Assemblee in dem Reich der Todten zwischen einem ganz besondern Kleeblat oder drehen unartigen Staatsministern, nämlich dem Duc de Ripperda, dem Grafen von Hoymb und dem Juden Süß- Oppenheimer, davon der Erstere als ein weltberüchtigter Aventurier verwichenes Jahr in der Barbarei gestorben, der Andre sich vor zweyen Jahren auf der berühmten Bergfestung Königstein in Sachsen selbst erhenckt und der Dritte nun letzthin in Stuttgart gehangen worden; welche nicht allein ihre besonderen Fata erzehlen; desgleichen über das Steigen und Fallen bei Hofe oder dahin einschlagende Materien diskuriren, sondern auch über ein gewisses wunderliches Projekt von Staatssachen wichtige Reflexions machen. Allen curiosen Gemächern zu beliebigem eigenen Nachdenken ins Licht gestellet." Am 19. März 1737 wurde Süß aus seiner Wohnung gefesselt nach Hohen-Neuffen gebracht; dort übergab man ihn dem Kommandanten von Harbant. Nun ging die Komödie der Untersuchung vor sich. Am 21. März trat die Untersuchungskommission, bestehend aus den Räten Faber, Daun und Weinmann, zusammen und begann mit heißem Bemühen Material gegen den Verhafteten zu sammeln. Da wenig vorlag, wurden am 25. März die Landschaft, Kollegien und alle braven Unterthanen aufgefordert, anzugeben: „Was ihnen von des. Juden und seiner Complizen vielen erzlistigen, gottlosen und landesverderblichen Frevelthaten und Streichen bekannt sei." Daß auf solche Weise das Denunziantentum, auch das wissentlich falsche, gleichsam amtlich gezüchtet wurde, versteht sich von selbst! Bis zum 8. April dauerten die Verhöre auf Hohen-Neuffen, 1) 1738, ohne Angabe des Druckorts, 60 S. 2) Tetuan bei Hunniades, 1738. 192 S. in Quart mit einem Kupferstich vor dem Titel.

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