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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1902-01-01 · 5 (1902) · p. Seite 122

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
5 (1902)
Article
Josef Süß Oppenheimer
Date
1902-01-01
Page
Seite 122 (sequence 13)
Language
German
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122 empfangener Doceurs und Versehungen pro praeterito und in futurum von aller Ansprache frei, mithin daß diesfalls ehedessen emanierte Generale keineswegs auf ihn verstanden und Niemand bei Vermeidung Unserer fürstlichen Ungnade und zu gewarten habender schwerer Ahndung ihm diesertwegen einen Vorwurf zu machen sich unterstehen soll, gestalten wir ihm desfalls zu seiner hinkünftigen Nachachtung und Vorhalt ein besonderes Legitimationsdekret unterm heutigen Dato in Gnaden aussertigen und zugehn lassen." Das Absolutorium wurde auch allen Kollegien mitgeteilt. Es war im sog. Stuttgarter Wochenzettel, alias; „Wöchentliche Anzeige von Neuigkeiten, sowohl allhier als auf dem Lande", an hervorragender Stelle zu lesen. Ferner erhielt Süß ein Privatdekret, welches alle ihm gespendeten freiwilligen „Verehrungen" von 300 bis 400 Gulden beließ und ihm verkündete, daß die Rechnungen von Süß vom Herzog als vollkommen richtig anerkannt wurden. Dennoch sollte sich bald das Geschick des Günstlings erfüllen. Seines Glückes Sterne waren erloschen und im Buche der Vorsehung war sein Untergang mit schwarzen Lettern verzeichnet. Am Morgen des 12. März 1837 reiste der Herzog Karl Alexander heiter und gesund nach Ludwigsburg ab und starb daselbst noch am selben Abend am Schlagfluß im Alter von 53 Jahren, nachdem er blos 3 Jahre, 4 Monate und 13 Tage regiert hatte. Nun erging es Süß wie es im 16. Jahrhundert dem jüdischen Münzmeister Lippold, dem Finanzminister Joachims II. von Brandenburg ergangen war — er wurde nach dem Tode seines herzoglichen Gönners sofort verhaftet und als Staatsverbrecher angeklagt. Er war noch in der Nacht, in welcher der Herzog gestorben war, nach Stuttgart gefahren, um die Herzogin von dem Trauerfall zu benachrichtigen. Der Obersiburggraf Röder aber, der ihm auf dem Fuße nachfolgte/ ließ ihn festnehmen. Unter dem Volk in Schwaben hört man noch zuweilen einen Reim, der diesen merkwürdigen Moment bezeichnet: Da sprach der Herr von Röder: Halt oder stirb entweder!

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