Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 5 (1902)
- Article
- Josef Süß Oppenheimer
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 121 (sequence 12)
- Language
- German
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121 an den Geheimrat Keller in Wien, derselbe solle am kaiserlichen Hofe in Wien das Gesuch um die Erhebung des Süß in den Adelstand befürworten und allenfalls — 1000 Dukaten dafür bezahlen. Es heißt in diesem herzoglichen Schreiben u. A.: „Ich kann und mag mich nicht seiner entschlagen, indem ich fast allein mit ihm weit Mehreres als mit anderen meinen Räten und Bediensteten ausrichten kann, auch die Erfahrung gemacht habe, daß er prompt und von Exekution, auch zu ähnlichen Vorkommnissen seines Genies und seiner Geschicklichkeit halber vor Andern zu gebrauchen ist." Zum großen Verdruß des Herzogs zeigte sich das kaiserliche Kabinet in Wien jedoch nicht willfährig, den Günstling zu nobilitieren; wahrscheinlich hatte die „Landschaft" dabei die Hand im Spiel. Josef Süß Oppenheimer war zu klug, um schließlich nicht den Boden unter seinen Füßen wanken zu sehen. Einige Zeit vor dem Ableben des Herzogs gelang es den Feinden des Geheimen Finanzrats — Finanzminister im eigentlichen Sinne war er nie — diesen aus der Nähe seines Herrn zu verdrängen, wozu freilich Süß das Seinige dadurch beigetragen haben mag, daß er Karl Alexander einen großen Edelstein um 10000 Gulden, der aber viel weniger wert gewesen sei, verkauft haben soll. Er bat seinen Herrn um die Entlassung aus dem herzoglichen Dienstverhältnis und offerierte sogar 50000 Gulden für die Bewilligung, aus Württemberg abreisen zu dürfen. Doch konnte und wollte der Herzog Süß nicht ziehen lassen und um ihn zu beruhigen und für die Zukunft gegen alle möglichen Anfechtungen sicher zu stellen, ließ erihm am!2.Febr. 1737 einen feierlichen Herzoglichen Ablaßbrief zustellen, der ihm als Schirm und Schild gegen seine Feinde dienen sollte. In dem sog. „Absolutorium", dessen Verfasser der Hofkanzler Scheffer war und das der Bevölkerung von allen Kanzeln verlesen wurde, hieß es u. A.: „Zu dem Ende wollen und deklariren wir gnädigst, daß jetzo und führhin derselbe seiner uns, unserem völligsten gnädigsten Vergnügen geleisteter unterthäniger Dienste überhaupt und ohne Ausnahme zur Verantwortung nicht gezogen werden, insonderheit aber wegen derer von einem oder dem anderen zur Bezeugung seiner Dankbarkeit, je zuweilen