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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1902-01-01 · 5 (1902) · p. Seite 6

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
5 (1902)
Article
Rückblick auf das Jahr 5661
Date
1902-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Einzelvorfällen allgemeine Schlüsse zu ziehen. Allein wir dürfen mit Genugthuung darauf Hinweisen, daß in der jetzigen, leider so weit verbreiteten und tiefgehenden Krise diejenigen Elemente, die den deutschen Handelsstand geschädigt und entehrt haben, sich nicht unter uns, sondern urrter den Andersgläubigen und zum großen Theile unter unseren ausgesprochenen Gegnern geftrnden haben. In dem verbündeten Oesterreich hat die Tragödie des Polnaer Falls ihren einstweiligen Abschluß gefunden. Man weiß, daß ein liederliches Subjekt jüdischer Abstammung, Leopold Hülsner, des Mordes eines Mädchens, Agnes Hruza aus Polna in Böhmen, von den Kuttenberger Geschworenen schuldig gesprochen wurde, ohne den Schatten eines Beweises, nur weil man den Hülsner verdächtigte, mit anderen Juden im Vereine die Hruza zum Opfer eines Ritualmordes gemacht zu haben. Die medizinische Fakultät der tschechischen Universität Prag wies nach, daß hier von einer Tödtung durch Schächten gar nicht die Rede sein könne, sondern von einem Lustmorde. Das höchste Gericht in Wien hob deshalb den Spruch des Kuttenberger Schwurgerichtes auf und verwies die Sache vor die Geschworenen in Pisek. Allein trotz der Widersprüche und Unmöglichkeiten der Anklage und der Belastungszeugnisse, trotz des Gutachtens der tschechischen Fakultät verurtheilten die Piseker Geschworenen den Hülsner von neuem, und zwar in einer Form, die ihre Meinung, es sei da ein Ritualmord geschehen, unzweideutig zu erkennen gab. Hülsner wurde unter dem wilden Jauchzen einer fanatisirten Volksmenge zum Tode verurcheilt. Er ist zum Zuchthaus begnadigt worden — aber der Sieg des Vorurtheils und der Lüge bleibt als Schandfleck dem Oesterreich des beginnenden zwanzigsten Jahrhunderts änhaften. Wir Juden können indes mit Genugthuung darauf Hinweisen — nicht um unserer willen, denn wir bedürfen eines solchen Zeugnisses keineswegs, aber um der Leichtgläubigen anderer Bekenntnisse willen — daß in dem Polnaer Falle ebenso, wie noch jüngst in dem Konitzer, die wissenschaftlichen Autoritäten die Lüge des Ritualmordes ausdrücklich verworfen und geschlechtliche Motive als Ursachen beider Frevelthaten nachgewiesen haben.

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