Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 5 (1902)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5661
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Justizminister solches Verfahren in voller Oeffentlichkeit für ein grundsätzlich gewolltes erklärte, und es geschah zum ersten Male, seitdem die Verfassung besteht, daß ein preußisches Abgeordnetenhaus solchen Anschauungen mit großer Mehrheit zustimmte. So ist die Lage mit einer Schärfe klar gelegt, die für die Zukunft die drohendsten Aussichten eröffnet. Es haben sofort drechundert jüdische Gemeinden Preußens wegen der in diesen Thatsachen enthüllten Verfassungsverletzung sich beschwerdeführend an den deutschen Reichskanzler und. preußischen Ministerpräsidenten von Bülow gewandt. Christliche und jüdische Volksversammlungen haben Protesterklärungen beschlossen. Allein eine Antwort ist nicht erfolgt. Der Ministerpräsident hat sich nicht veranlaßt gesehen, den berechtigten Klagen von 400000 Preußen, von angesehenen, gesetzlich organisirten Körperschaften Gehör zu schenken. Die angefochtene Verwaltungspraxis wird vielmehr unentwegt fortgesetzt. Den jüdischen Richtern wird jede Beförderung unter der ausdrücklichen Begründung „wegen ihrer Konfession" rundweg abgeschlagen, und diese rechtswidrige Benachteiligung wird nunmehr auch auf die frischgetauften stammesjüdischen Richter ausgedehnt, um keinen Zweifel darüber zu belassen, daß es sich hier um Rassen-Antisemitismus handelt. Man könnte sagen, daß es sich in diesem Falle gezeigt habe, wie auch Gegenbestrebungen seitens der Juden keinen Nutzen bringen. Allein das wäre grundfalsch. Es ist selbstverständlich, daß ein oder zwei Proteste, so klar und überzeugend sie auch abgefaßt und so ansehnlich die Autoritäten sind, von denen sie ausgehen, keinen bleibenden Eindruck Hervorbringen können. Sie werden bei Seite gelegt — nach einer Woche sind sie vergessen. Ganz anders verhält es sich, wenn man immer und immer wieder seine Stimme erhebt, wenn man stets von neuem auf Recht und Gesetz hinweist, wenn man dadurch allmählich die öffentliche Meinung und mit chr auch die Regierenden in die gewollte Richtung hineindrängt. Die unfteundliche Stimmung der maßgebenden Kreise des preußischen Staates spricht sich auch in der Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerichts aus, die den Stadtgemeinden freistellt, in ihren Schlachthäusern das Schächten des Viehs