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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1902-01-01 · 5 (1902) · p. Seite 3

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
5 (1902)
Article
Rückblick auf das Jahr 5661
Date
1902-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 dankt das Judenthum seinen dreitausendjährigen Bestand, ja danken in letzter Reihe selbst Christenthum und Islam ihr Entstehen. Nur um diesen Preis wird das Judenthum als Repräsentant der reinen Gotteslehre und der Gewissensfreiheit fortdauern können. Verzichten im besonderen wir deutschen und deutsch-österreichischen Israeliten auf den eigenen Kampf, stellen wir unsere Sache ausschließlich der Allgemeinheit anheim — dann ist unser Schicksal zweifellos: Auflösung in diese Allgemeinheit. Es giebt ja viele unter den Unseren, die solcher Eventualität getrost entgegen sehen. Aber diejenigen deutschen Juden — und sie sind gottlob noch eine beträchtliche Mehrheit — die die Aufgabe unseres Stammes in der Menschheit noch nicht für erfüllt halten, dürfen der alten, in der Geschichte wie in der Natur gültigen Wahrheit nicht vergessen: nur der erhält sich in dem gewaltigen Kampfe ums Dasein, der sich zu vertheidigen versteht. Die Richtigkeit dieses Satzes und seine Anwendbarkeit auf unsere Verhältnisse wird schlagend durch die Thatsache bezeugt, daß der Muth unserer Gegner und die Schlaffheit unserer Freunde selbst in dem hochzivilisirten Deutschland in drohender Weise anwachsen, weil wir nicht für uns selbst kämpfen. Hat doch der preußische Justizminister, also der berufene Vertreter von Recht und Gesetz, in den Sitzungen des Abgeordnetenhauses vom 31. Januar und 8. Februar 1901 offen erklärt: die Vorschrift der Staatsverfassung und des Reichsgesetzes, daß der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte von dem Religionsbekenntnisse unabhängig sei, gelte für die Juden nicht und werde in Betreff ihrer von der preußischen Staatsregierung systematisch außer Acht gelassen; und die Mehrheit des Abgeordnetenhauses, auch das Centrum und der überwiegende Theil der Nationalliberalen, hat sich mit dieser verfassungswidrigen Praxis der Verwaltung einverstanden erklärt. Freilich, die Thatsache an sich war längst bekannt. Man wußte, daß die Juden aus allen Zweigen der eigentlichen Staatsverwaltung ausgeschlossen werden; daß man sie nur selten zu Richterstellen, und zwar nur denjenigen untersten Grades gelangen läßt; daß das Notariat vorzugsweise christlichen Anwälten und nur in geringerem Verhältnisse den jüdischen zu Theil wird. Aber neu war, daß ein preußischer 1*

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