Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 3 (1900)
- Article
- Liebe und Gerechtigkeit in den Begriffen Gott und Mensch
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 50)
- Language
- German
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124 flucht, wenn er zum Altar eines Gottes flüchtete. Aber wie lange konnte er da verbleiben? Das mosaische Recht gründete sechs Städte, ״auf daß dahin fliehe der Mörder, der einen Menschen getödtet ohne Wissen." (4. M. 35, 9 ff) 5. M. 4, 41.) Es wurde somit zum Rechtsgrundsatz: daß es eine Tödtung gebe, die kein Mord ist; und daß nicht das Blut jedes Getödteten zu Gott, und also auch nicht zu den Verwandten schreie. Es ist ein grundsätzlicher Bruch mit aller polytheistischen Anschauung, die sich in diesem monotheistischen Recht vollzieht. Der Seelen-, der Menschenbegriff mußte ein anderer geworden sein, wenn der Seelenkult eine solche Verletzuug. seiner tiefsten Gerechtsame vertragen konnte. Die Einrichtung der sechs Zufluchtsstätten hat nebst der Ab- Schaffung des Lösegeldes den Mord als eine Sache des öffentlichen Rechts gegründet, gesichert. Und indem die Geldinteressen des privaten Familienrechts dabei außer Spiel gesetzt wurden, konnte die Vergeltung die Rache abthun, und den Charakter der Versöhnung heraufführen. 7. Zahn um Zahn. Nach Regelung der Vergeltung für den Mord entstand die Frage, wie bei Beschädigung des Leibes zu verfahren sei. In den zwölf Tafeln heißt es: 8i membrum rupsit, ni cum eo paicit, talio 6810. Also war die Abfindung vorgesehen, und für den Sklaven wurde die Entschädigungssumme anders bestimmt, als für den Freien. Ueberhaupt blieb die Abschätzung eine schwierige und strittige Frage, sodaß die strikte Wiedervergeltung, zumal bei der Autorität, welche die zwölf Tafelgesetze immerfort genossen, nicht außer Kraft trat. Anders von vornherein das mosaische Recht. ״Und so Jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt," (auch hier wird der Nächste genannt, und er bezieht sich, wie wir alsbald sehen werden, ebenso auf den Fremdling, und endlich sogar auf den kanaanitischen Sklaven!) wie er gethan, so soll ihm gethan werden. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn) sowie er eine Verletzung einem Menschen zugefügt, so soll ihm zugefügt werden. Und wer ein Vieh erschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen er-